Die vielen Fragezeichen

Dieser Artikel zur Mindestsicherung ist von Thomas Weissenbacher (Selbstvertreter und Mensch mit Lernbehinderung) und ist in monat September 2009 erschienen.

Thomas Weissenbacher
Parlamentsdirektion / Carina Ott

Es hat sich zu schön angehört, um wahr zu sein, als der damalige Sozialminister Erwin Buchinger Anfang 2007 die bedarfsorientierte Mindestsicherung für alle ankündigte. Nach mehrmaligem Verschieben und Einsparungen soll sie nun doch kommen, aber es sind gerade für Menschen mit Lernbehinderungen noch einige Fragen offen.

Die aktuelle wirtschaftlich angespannte Lage und ausufernde Staatsschulden sind kein guter Boden für sozialstaatliche Reformen und auch die bedarfsorientierte Mindestsicherung wurde im Ministerrat vom Juli 2009 ordentlich geschröpft.

Nun sollen es statt 14 Auszahlungen pro Jahr nur mehr 12 Bezugsmonate werden und anstelle der ursprünglichen 783 Euro im Monat werden es nun nur mehr 733 Euro sein. Die oft gehörte Furcht vor der bedarfsorientierten Mindestsicherung als sozialer „Hängematte“ ist daher lächerlich und niveaulos.

Schließlich kostet eine Hängematte 40 Euro und für die Montage derselben ist zumindest ein Kleingarten in der Höhe von mindestens 7.000 Euro notwendig. Von Hängematten-Romantik also keine Spur!

Dabei liegen die Fakten auf dem Tisch. Laut der Armutskonferenz sind in Österreich knapp eine Million Menschen „armutsgefährdet“ und 420.000 Menschen von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Davon haben rund 90.000 Personen eine Behinderung und auch diese Personengruppe hat ein Anrecht auf die Mindestsicherung.

Wie aber ist die Lage für jene Menschen mit Lernbehinderungen, die nicht in einem sozialversicherungsrechtlichen Dienstverhältnis stehen, sondern in Tagesstrukturen der Beschäftigungstherapie arbeiten? Schließlich ist laut dem Entwurf für die Mindestsicherung die Arbeitsfähigkeit und der Arbeitswille ausschlaggebend und Arbeitsfähigkeit wird erst dann zugestanden, wenn man mindestens 50 Prozent an Leistungsfähigkeit hat.

Hier wäre es zu begrüßen gewesen, wenn bereits im Entwurf klargestellt worden wäre, dass auch Menschen mit Lernbehinderungen, die unter 50 Prozent Arbeitsfähigkeit aufweisen, den vollen Anspruch auf die volle bedarfsorientierte Mindestsicherung haben. Und zwar unabhängig davon, ob sie noch bei den Eltern wohnen oder bereits eigenständig in einer eigenen Wohnung leben. Und selbstverständlich auch ohne Einbußen in Bezug auf finanzielle Förderungen, die sie bis dato erhalten.

In Wien bekommen Menschen mit Lernbehinderungen, die in der Beschäftigungstherapie arbeiten und nicht selbstständig die Kosten für ihr Leben verdienen können, eine so genannte „Dauerleistung“ von der Stadt Wien. Darüber hinaus gibt es noch Beihilfen (etwa die Wohnbeihilfe), die Menschen mit Behinderung und geringem Einkommen unterstützen. Wenn die Mindestsicherung in der derzeitigen Höhe von 733 Euro nun nur 12 Mal im Jahr ausbezahlt wird, aber alle anderen Leistungen pauschal ersetzen soll, würde das für viele Menschen mit Behinderung bedeuten, dass sie weniger Geld bekommen würden.

Ein Beispiel: Herr X arbeitet in einer Werkstätte für Beschäftigungstherapie und erhält neben der Sozialhilfe in Höhe von 791 Euro sowie der Familienbeihilfe in Höhe von 153 Euro und der erhöhten Familienbeihilfe in der Höhe von 139 Euro auch ein Pflegegeld in der Höhe von 154 Euro, also 1.236 Euro pro Monat. Das Pflegegeld ist ja von der Mindestsicherung ausgenommen, aber beim Bezug der Familienbeihilfe ist für viele Menschen mit Lernbehinderungen unklar, ob sie diese weiterhin erhalten oder ob diese durch die Mindestsicherung geschmälert werden. Diese Unklarheit führt zu Unsicherheit und es wäre Aufgabe der Politik, hier für klare Antworten zu sorgen.

Nun heißt es in dem Entwurf zur Mindestsicherung, dass niemand schlechter gestellt werden soll und niemand Geld verlieren soll. Daher liegt es auf der Hand, dass die Länder mit ihren Zuschüssen diese Differenz ausgleichen sollen und es gibt bereits viele Anzeichen, die darauf hindeuten, dass etwa die Stadt Wien diese Differenzen selbstverständlich ausgleichen wird. Verbindliche Aussagen oder Zusagen seitens der Landespolitik gibt es aber bis dato nicht und das führt auch zur Unsicherheit der betroffenen Menschen.

Außerdem heißt das dann auch, dass wieder jedes Bundesland eigene Regelungen einführt und weiterhin neun verschiedene Standards in neun Bundesländern gelten werden. Ob da in jedem Bundesland dieselben Ausgleichszahlungen erfolgen werden oder nicht, kann derzeit niemand beantworten. Und eigentlich läge ja ein wichtiger Vorteil der Mindestsicherung darin, dass endlich eine klare und bundesweite Regelung getroffen wird. Damit wäre auch für Menschen mit Lernbehinderungen besser ersichtlich, warum und von wem sie Unterstützungen erhalten.

Die Mindestsicherung bietet aber auch noch eine andere, viel wichtigere Chance. Endlich besteht die Möglichkeit, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und einer Leistungsfähigkeit von unter 50 Prozent mit jenen Menschen, die nach dem Entwurf Anspruch auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung haben, voranzutreiben.

In meiner Funktion als Vorsitzender der Selbstvertretungsinitiative „Vienna People First“ vertrete ich Menschen mit Lernbehinderungen, die zu einem großen Teil in Werkstätten für Beschäftigungstherapie arbeiten. Obwohl auch sie jede Woche Arbeit leisten, fällt diese Arbeit nicht unter den Begriff „Arbeit“, wie er im Gesetz definiert wird. Daher gibt es auch keinen Lohn, sondern nur ein Taschengeld, keine Unfallversicherung, keine Sozialversicherung und keinen Pensionsanspruch.

Es ist an der Zeit, auch hier für sozialrechtliche und pensionsrechtliche Klarheit zu sorgen und nicht eine ganze Personengruppe von Rechten auszuschließen, die anderen Menschen selbstverständlich zugestanden werden.

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung bietet die große Chance – neben der wichtigen gesellschaftlichen Funktion der minimalen sozialen Absicherung – merklich zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Menschen mit Lernbehinderungen beizutragen. Diese Chance sollte nicht ungenützt verstreichen!

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