Hauptausschuss erstellt einstimmig Gesamtwahlvorschlag: Gertrude Brinek, Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer werden das Trio der Volksanwaltschaft in der kommenden Funktionsperiode bilden, die ab 1. Juli 2013 beginnt.
So sieht dies jedenfalls der Gesamtwahlvorschlag des Hauptausschusses vor, den dieser einstimmig erstellt hat. Das Vorschlagsrecht haben die drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat. Die Wahl selbst wird in einer der kommenden Plenarsitzungen des Nationalrats vorgenommen, die Angelobung erfolgt durch den Bundespräsidenten.
Die ehemalige Wissenschaftssprecherin der ÖVP Gertrude Brinek bekleidet das Amt der Volksanwältin bereits seit Juli 2008. Sie bekommt mit dem SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter und dem FPÖ-Sprecher für Landesverteidigung Peter Fichtenbauer zwei neue Kollegen, da Peter Kostelka nach zwei Funktionsperioden nicht mehr kandidieren kann und Terezija Stoisits ausscheiden muss, weil die Grünen in der Zwischenzeit nicht mehr drittstärkste Fraktion sind.
Abgeordneter Albert Steinhauser (G) regte an, sich Gedanken darüber zu machen, ob der Bestellungsmodus für das heutige Aufgabengebiet der Volksanwaltschaft grundsätzlich noch passt. Steinhauser wollte das Vorschlagsrecht der Parteien zwar nicht grundsätzlich ablehnen, sprach sich aber dafür aus, ähnlich wie bei den Höchstgerichten, die Funktionen auszuschreiben und ein Hearing mit den KandidatInnen abzuhalten. Dem entgegnete Abgeordneter Walter Rosenkranz (F), die Volksanwaltschaft sei ein Hilfsorgan des Parlaments und daher nicht mit den Höchstgerichten zu vergleichen.
Eine erfolgreiche Tätigkeit seit 1977
Mit Juli 2013 beginnt die siebente Funktionsperiode der Volksanwaltschaft, die im Jahr 1977 als Hilfsorgan des Parlaments zur Kontrolle der Verwaltung gegründet wurde. VolksanwältInnen sind unabhängig und unabsetzbar. Sie werden vom Nationalrat für eine Funktionsperiode von sechs Jahre gewählt, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist.
Die Volksanwaltschaft hat die Verpflichtung, jeden behaupteten oder vermuteten Missstand in der Verwaltung zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung sowie die allenfalls getroffenen Maßnahmen mitzuteilen. Die Beschwerde ist gebührenfrei. Die Volksanwaltschaft kann aber auch von Amts wegen tätig werden.
Seit Juli 2012 ist die Volksanwaltschaft auch für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständig. Dies ergibt sich aus der Umsetzung der UN-Antifolterkonvention (OPCAT) sowie von Teilen der UN-Behindertenrechtskonvention (CRDP).
Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Institution ist hoch. Das sieht man auch daran, dass sich jährlich rund 16.000 Personen an die VolksanwältInnen wenden.
Jede Person, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz, kann sich an die Volksanwaltschaft mit einer Beschwerde über eine österreichische Verwaltungsstelle wenden. Ausgenommen davon sind die öffentliche Verwaltung der Bundesländer Tirol und Vorarlberg, die eigene LandesvolksanwältInnen eingerichtet haben. Voraussetzung ist lediglich, dass der oder die BeschwerdeführerIn von einem Missstand in der Verwaltung betroffen ist und gegen diesen Missstand kein Rechtsmittel (mehr) zur Verfügung steht. Gleichfalls zulässig ist, wenn sich eine Person für eine andere beschwert, für die sie Sorge zu tragen hat.
Beschwerden über ein noch anhängiges Verfahren sind nur möglich, wenn entweder die Verfahrensdauer kritisiert wird oder wenn Mängel im Verfahren auftreten, die mit einem Rechtsmittel nicht oder nicht zur Gänze behoben werden können.
Dem Nationalrat und dem Bundesrat legt die Volksanwaltschaft jährlich ihren Tätigkeitsbericht vor. Auch im Bereich der Menschenrechte berichtet die Volksanwaltschaft und die von ihr eingesetzten Kommissionen regelmäßig an das Parlament. Nähere Informationen über die Volksanwaltschaft sind unter: menschenrechtsbeirat.at zu finden.