Unter dem Titel "Diskriminierungsverbot" wird im Bericht der Reflexionsgruppe der EU gefordert ein
„Allgemeines Diskriminierungsverbot (zusätzlich zum Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit nach Artikel 6), das sich neben der Staatsangehörigkeit auch auf Aspekte wie Geschlecht, Rasse religiöse Anschauungen, Behinderungen, Alter und sexuelle Ausrichtung bezieht. …“
„… Besondere Berücksichtigung der Behinderten sowohl durch deren Erwähnung im Diskriminierungsverbot von Artikel 6 des EU-V, als auch durch eine Bestimmung in einem der Vertragskapitel.“