Nach einem vierjährigen Verfahren gegen die Wiener Linien wurden einer Wienerin 8000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
Die Frau war im September 1998 in der U-Bahn-Station Pilgramgasse mit einem Fuß in den gefährlichen Spalt zwischen Waggon und Bahnsteig geraten. Passagiere konnten die schwer geschockte Frau damals in den Waggon zerren. Der Zugführer hatte von dem Unglück nichts bemerkt.
Hoffentlich braucht es nicht noch mehr derartiger Unfälle (und Urteile!), bis die Wiener Linien endlich die dringende Notwendigkeit einer ordentlichen Spaltüberbrückung erkennen und im Sinne der Sicherheit ALLER KundInnen handeln!