Digitale Inklusion – niemand darf sprachlos bleiben!

Der Zugang zu Kommunikations-Hilfsmitteln (man denke an Videokonferenz-Tools ...) ist für uns alle wichtiger geworden in Zeiten von „Physical Distancing“.

Kind steuert Computer mit Augensteuerung
Diakonie

Doch was für viele Menschen in Österreich glücklicherweise selbstverständlich ist: einen PC zu haben, Internet zu haben, Videokonferenzen, nutzen zu können etc., ist für 63.000 Menschen in Österreich nicht selbstverständlich. Sie brauchen aufgrund ihrer Sprachbehinderungen „besondere“ technische Hilfsmittel.

Manche von ihnen brauchen zum Beispiel ein Gerät, das ihnen die Lautsprache – ihre „Stimme“ – ersetzt (sogenannte „Sprach-Ausgabegeräte“), manche brauchen „nur“ ein passendes PC-Eingabegerät um über den PC mit anderen in Kontakt treten zu können.

Rechtsanspruch auf technische Hilfsmittel für Menschen mit Sprachbehinderungen weiterhin ausständig

Bis heute gibt es weder einen Rechtsanspruch auf Assistierende Technologien, noch eine einheitliche Finanzierungshilfe für Betroffene. Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser betont:

Immer noch fehlt in Österreich der Rechtsanspruch auf technische Sprach-Unterstützung. Das bedeutet für betroffene Kinder und Erwachsene, dass sie ihre dringendsten Bedürfnisse nicht äußern können. Auch Inklusion in Schule und Sozialleben bleibt ihnen verwehrt.

Die bürokratischen Hürden sind enorm. „Es braucht eine zentrale Anlaufstelle für Menschen, die Hilfsmittel benötigen. Die Situation ist in jedem Bundesland anders und sehr intransparent. Auch die Finanzierung muss endlich geregelt werden – denn Hilfsmittel sind teuer“, betont die Diakonie Direktorin.

Dass die Frage des Rechtsanspruchs noch immer nicht geklärt ist, und das nach über 10 Jahren, ist „sehr bedauerlich, denn erst ein Anspruch auf rechtlicher Basis verschafft Menschen die Sicherheit, dass alle, die Unterstützung benötigen, diese auch bekommen“, betont Moser.

Behörden-Dschungel

„Wenn Menschen mit Behinderungen Hilfsmittel brauchen, müssen sie einen Behörden-Dschungel durchqueren“, kritisiert sie. Die Antragsstellung ist kompliziert, unübersichtlich und langwierig. Denn bis heute sind bei Unterstützungsleistungen unterschiedliche Ämter und Institutionen von Bund und Länder involviert.

Die zentrale Anlaufstelle (One-Stop-Shop) wird seit Jahren versprochen. Nun muss es an die Umsetzung gehen. Denn die Konzepte dafür liegen auf dem Tisch – ein Beispiel ist Deutschland.

Rollstuhlfahrer steuert Computer mit IntegraMouse
Diakonie

Modellvorbild Deutschland

In Deutschland ist der Weg zum passenden Hilfsmittel transparent und verständlich geregelt. Zuerst wird der individuelle Bedarf erhoben, denn beim Hilfsmittel gibt es kein „one-size-fits-all“-Modell.

Auch die Evaluation des Hilfsmittels und gegebenenfalls eine Anpassung sind Teil des Prozesses. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse, denn es gibt einen Rechtsanspruch auf assistierende Technologien und Kommunikationsgeräte. Die Befürchtung, dass damit eine Kostenexplosion für die Kassen einhergeht, bewahrheitet sich nicht.

Die Ausgaben für unterstützte Kommunikation machen in Deutschland nur 0,01% der gesamten Gesundheitsausgaben aus. Legt man das auf Österreich um, würde ein vergleichbares, flächendeckendes System rund 4,42 Millionen ausmachen.

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