Diözese Hereford zu 47.000 Pfund Schadenersatz an schwulen Bewerber verurteilt

Der anglikanische Bischof hatte einem Bewerber für eine Stelle als Jugendarbeiter zudringliche Fragen über seine Sexualverhalten gestellt. Obwohl dieser bestgeeignet war, erhielt er die Stelle nicht.

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In diesem Fall liegt nach den Medienberichten eine unmittelbare Diskriminierung (und Belästigung?) aufgrund der sexuellen Orientierung vor. Für österreichische Verhältnisse ist vor allem die Höhe des Schadenersatzes von 47.000 Pfund (umgerechnet etwa 63.000 Euro) auffällig. Dieser setzt sich zusammen aus

  • 25.000 Pfund zukünftigen Einkommensverlust,
  • 8.000 Pfund für zukünftigen Pensionsverlust,
  • 7.000 Pfund für psychiatrische Behandlung,
  • 6.000 Pfund immateriellem Schadenersatz (Ersatz der erlittenen Beeinträchtigung),
  • 1.320 Pfund Beratungskosten und
  • 25 Pfund Bewerbungskosten.

Der abgewiesene Bewerber wurde durch eine NGO zur Gleichstellung lesbischer, schwuler und bisexueller Menschen, Stonewall, vertreten.

Darüber hinaus hat das Verfahren der Diözese 50.000 Euro gekostet – die ein anonymer Spender übernehmen will.

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0 Kommentare

  • Die Kirche mag ethische Einstellungen haben, die sie will, das bleibt ihr überlassen. Aber sie muss sich an die Gesetze des Landes halten. Zudringliche Fragen über das Sexualverhalten sind weder bei gleich- noch bei homosexuell lebenden Menschen angebracht. Diese Stigmatisierung widerspricht nebstbei allen Geboten, die Christus selbst gegeben hat. Der sich ja auch zum Missfallen der heuchlerischen Pharisäer mit Zöllnern und Frauen wie Maria Magdalena abgegeben hat, der er als Auferstandener zuerst erschienen ist.
    Ironie des Schicksals ist in diesem Fall einzig, dass die Kirche Leute wie Hansherrmann, die ihre Autorität aufs Schlimmste missbraucht haben, bis zum Schluss geschützt hat. Ironie auch, dass Leute wie Eugster sich fromm wähnen, aber den grundlegenden Satz „Was ihr dem geringsten Meiner Brüder getan habt, das habt ihr Mir getan“ offenbar nicht kennt oder nicht versteht.

  • Christenverfolgung im Namen der Gleichbehandlung. Ich finde es erschütternd, dass eine kirchliche Institution nicht mehr das Recht haben soll, Angestellte nach ihren ethischen Grundwerten und Überzeugungen auszuwählen. Gleichgeschlechtliche Beziehungen widersprechen der Schöpfungsordnung Gottes. Kirchen und Privatpersonen müßen das Recht haben, solche Positionen auch in der Öffentlichkeit zu vertreten. Sonst ist die Glaubensfreiheit und die freie Religionsausübung in unserer Gesellschaft gefährdet und wir befinden uns auf dem Weg zu einer Christenverfolgung. Christenverfolgung im Namen der sog. Gleichbehandlung – welch eine Ironie!