Diözese Hereford zu 47.000 Pfund Schadenersatz an schwulen Bewerber verurteilt

Der anglikanische Bischof hatte einem Bewerber für eine Stelle als Jugendarbeiter zudringliche Fragen über seine Sexualverhalten gestellt. Obwohl dieser bestgeeignet war, erhielt er die Stelle nicht.

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In diesem Fall liegt nach den Medienberichten eine unmittelbare Diskriminierung (und Belästigung?) aufgrund der sexuellen Orientierung vor. Für österreichische Verhältnisse ist vor allem die Höhe des Schadenersatzes von 47.000 Pfund (umgerechnet etwa 63.000 Euro) auffällig. Dieser setzt sich zusammen aus

  • 25.000 Pfund zukünftigen Einkommensverlust,
  • 8.000 Pfund für zukünftigen Pensionsverlust,
  • 7.000 Pfund für psychiatrische Behandlung,
  • 6.000 Pfund immateriellem Schadenersatz (Ersatz der erlittenen Beeinträchtigung),
  • 1.320 Pfund Beratungskosten und
  • 25 Pfund Bewerbungskosten.

Der abgewiesene Bewerber wurde durch eine NGO zur Gleichstellung lesbischer, schwuler und bisexueller Menschen, Stonewall, vertreten.

Darüber hinaus hat das Verfahren der Diözese 50.000 Euro gekostet – die ein anonymer Spender übernehmen will.

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