Diskriminierend und veraltet: Handlungsbedarf in Sachen Städtische Bäder

Vor über 10 Jahren trat in Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft.

Becken im Schwimmbad
Hebi B. auf Pixabay

Trotz dieses vertraglichen Meilensteins und zahlreicher Bundes- und Landesgesetze im Bereich des sogenannten „Behindertenrechts”, liegt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen immer noch in weiterer Ferne, als gerne suggeriert wird:

Barrieren in den Köpfen der Menschen, defizitär-medizinische Blicke und bauliche Hindernisse gehören immer noch zum Alltag von Menschen mit Behinderungen. Eine tief verankerte, veraltete und paternalistische Sicht führt zu Bevormundungen in allen Lebensbereichen, wie auch das Beispiel der diskriminierenden Badeordnung der Städtischen Bäder in Salzburg zeigt.

In der erst im Oktober 2019 aktualisierten Badeordnung, die laut Auskunft in allen Salzburger Stadtbädern gilt, werden die Zutrittsbestimmungen des Paracelusbades u.a. wie folgt festgelegt:

BesucherInnen mit Neigung zu Krampf-, Ohnmacht- oder Epilepsieanfällen, Herzkreislauferkrankungen sowie geistigen Behinderungen, ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer geeigneten Betreuungsperson gestattet.

Und weiter:

Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres, Blinde und Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen oder aus- und umkleiden können, dürfen das Freizeitbad nur in Begleitung einer volljährigen und geeigneten Aufsichtsperson besuchen. Es gilt die allgemeine Aufsichtspflicht im Freizeitbad durch die Erziehungsberechtigten.

Heftige Kritik an Retro-Badeordnung

Die Tatsache, dass “Betreuungspersonen” als Bedingung für den Aufenthalt gefordert werden, widerspricht dem Recht auf Selbstbestimmtes Leben, wie es u.a. die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantieren soll.

Theresa Hammer, Leiterin der Rechtsdurchsetzung des Klagsverbands zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern, stellt dazu fest: „Gästen mit bestimmten Erkrankungen oder Behinderungen pauschal den Zutritt zum Bad nur mit einer Begleitperson zu gestatten, ist diskriminierend. Das Behindertengleichstellungsgesetz und die UN-BRK halten vielmehr fest, dass Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein müssen. Das heißt, es muss möglich sein, dass sie von allen Gästen auf die allgemeingültige Weise und grundsätzlich ohne fremde Hilfe genutzt werden.”

Auch die Antidiskriminierungsstelle der Stadt Salzburg stuft beide Punkte als diskriminierend ein: „Menschen mit verschiedenen Behinderungen dürfen das Bad nicht alleine und selbstbestimmt besuchen. Dabei werden vermeintlich sachliche Rechtfertigungen angeführt, die genauerer Betrachtung nicht standhalten”, heißt es in einer Stellungnahme.

UN-Konvention in Salzburg scheinbar noch nicht angekommen

Für Monika Schmerold, Obfrau von knack:punkt – Selbstbestimmt Leben Salzburg, gäbe es für das Paracelsusbad dringenden Handlungsbedarf: „Es ist unglaublich, dass in Salzburg die UN-Behindertenrechtskonvention scheinbar noch nicht angekommen ist und Menschenrechte nicht anerkannt werden. Wie anders lässt es sich sonst erklären, dass 2019 in einem neuen Bad, das auch noch mit öffentlichen Geldern errichtet wurde, nicht nur im Ablauf der Besuche und in der Ausstattung, sondern auch in den Baderegeln derart diskriminierende Bestimmungen zu finden sind.”

Der Ausschluss von Menschen mit Behinderungen entspräche keinesfalls einer modernen Stadt, die sich Menschenrechte und Vielfalt auf die Fahne schreiben würde.

Monitoringausschuss fordert: Missstände ehestmöglich beseitigen

Nach einer Anfrage beim Salzburger Monitoringausschuss, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Landesebene überwacht, veröffentlichte dieser ausführliche Empfehlungen für einen barrierefreien Zugang von Menschen mit Behinderungen zu öffentlichen Bädern.

Die Empfehlungen beinhalten „die umgehende Beseitigung diskriminierender Zugangsbeschränkungen für Menschen mit Behinderungen in der Haus- und Badeordnung des Paracelsusbades“ sowie die „Überprüfung der Haus- und Badeordnungen aller öffentlicher Bäder im Bundesland Salzburg hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen und gegebenenfalls ihrer Beseitigung“.

Darüber hinaus seien die umfassende Barrierefreiheit und gleichberechtigte Nutzungsmöglichkeit für Menschen mit „unterschiedlichen Beeinträchtigungen“ in allen öffentlichen Bädern sicherzustellen. Auch in Einzelfällen seien – wenn nötig – angemessene Vorkehrungen zu treffen. Betont wird auch die Einbindung von Expert*innen mit Behinderungen in notwendige Prozesse, um „kritische Punkte zu identifizieren und praxistaugliche Lösungen umzusetzen“.

Paracelsusbad-Leiter sieht keine Diskriminierung

Gerhard Smöch, Betriebsleiter des Salzburger Paracelsusbades, antwortet auf eine Anfrage, dass keine Diskriminierung bei dieser Badeordnung vorliege. Man sei aber mit der „Behindertenbeauftragten” der Stadt und den städtischen Bädern dabei, “verschiedene Formulierungen zu ändern”.

Auch von anderen Seiten wird bestätigt, dass bereits Gespräche mit den Verantwortlichen laufen, diese seien aber aufgrund der Corona-Krise verzögert.

2020 – Substanzielle Änderungen in Sachen Badeordnungen?

Wie die Überarbeitung der Badeordnungen von Oktober 2019 aussehen wird, scheint derzeit noch unklar. Fest steht allerdings, dass mehr als eine Änderung von “verschiedenen Formulierungen”– beispielsweise das Ersetzen der “Betreuungspersonen” durch Persönliche Assistent*innen – notwendig ist, um eine diskriminierungsfreie und inklusive Badeordnung für alle Salzburger*innen zu schaffen.

Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen die umfassende Expertise von Selbstvertreter*innen und Menschenrechtsexpert*innen eingeholt haben, damit die Neuauflage dieses Mal den aktuellen Voraussetzungen für diskriminierungsfreie Zutrittsbestimmungen entspricht.

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27 Kommentare

  • In Deutschland – mit seiner nachwievor gelebten faschistischen Tradition – finden sich häufiger solche Badeordnungen, z.B. https://www.schwimmbad-datterode.de/infos/badeordnung/
    § 2 Z 3: „Kinder unter 6 Jahren, Blinde und Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht bewegen können, müssen in der Regel von einer über 18 Jahre alten Person begleitet werden.“
    Und auch die Gerichte haben ihre Ideologie von 1945 in Deutschland noch nicht überwunden:
    Warum eine Sehbehinderte nicht mehr alleine ins Titania-Bad darf: https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Warum-eine-Sehbehinderte-nicht-mehr-alleine-ins-Titania-Bad-darf-id39970227.html
    In Österreich ist diese Diskriminierung definitiv verboten.

  • Eine sehr kurze Suche bei Bizeps ergab, dass dieses Problem auch nicht neu ist: https://www.bizeps.or.at/zutritt-zum-badezentrum-traun-verweigert-blinder-mann-hinausgeschmissen/

  • Da es in diesem Beitrag um Städtische Bäder geht, die Kommentare sich aber nun inhaltlich in andere Richtungen entwickeln, ersucht der BSV WNB bei weiterführenden Fragestellungen um direkte Kontaktaufnahme, entweder telefonisch oder per E-Mail. Der BSV WNB hat seine grundsätzliche Position in den Kommentaren dargelegt und steht für weitere, darüber hinausgehende Gespräche gerne zur Verfügung!

    • Ich nehme zur Kenntnis, dass der BSV WNB gegen „ein Bisschen“ Diskriminierung offenbar keine Einwände hat.
      Überdies hat der BSV WNB die Diskussion über die eigene Tätigkeit angeregt, scheint sich aber nicht der öffentlichen Kritik stellen zu wollen, auch das nehme ich mit Bedauern zur Kenntnis.

    • Ich möchte noch anführen, dass der BSV WNB die Behauptung aufstellt, sich für Gleichberechtigung einzusetzen, auf Gegenbeispiele jedoch mit Gesprächsverweigerung reagiert.

    • Die Themenabende haben bei mir starke Nebenwirkungen wie sich aufrollende Zehennägel und starke Ermüdungserscheinungen. Der Arzt oder Apotheker meines Vertrauens hat mr die Absetzung nahegelegt. Ich

  • @Joseph, Bewusstseinsbildung ist meist ohnehin nur ein Feigenblatt dafür, nichts mit Nachdruck und juristischer Durschlagskraft fordern zu müssen, da ist es doch viel netter, irgendwem irgendwas zum 100. Mal zu erklären, der es sowieso nicht versteht bzw. gar nicht verstehen will. Eine Schlichtung bildet sowieso das 100-Fache an Bewusstsein, und zwar nachhaltig.
    Der Blindenverband hat sich übrigens am Flughafen, nebst anderen Selbsthilfeorganisationen von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, eindeutig gegen die flächendeckende Beschriftung von Braille ausgesprochen und somit der Diskriminierung geburtsblinder Menschen nicht nur Vorschub geleistet, sondern aktiv zugestimmt.
    Die Frage Von Kurt Prall, wie denn die besonderen Sicherheitsbestimmungen für blinde Menschen aussehen, erfolgte übrigens bei einem Themenabend des BSV-WNB zum Thema Flughafen. Das Gegenüber des Flughafens gab die überraschte Antwort „ich weiß nicht, was sie meinen, die Sicherheitsbestimmungen sind für alle Pasagiere gleich“.
    Der Anwalt des BSVWNB, der die Rechtsberatungen durchführt, kennt sich nach eigenem Bekunden mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz nicht aus, sondern vor allem mit Erbrecht. Er kann also gar keine Beratungen für Schlichtungsverfahren geleistet haben.

  • @Joseph, das sehe ich genau so. Mir gehen die ewigen Appelle des Klagsverbandes, Österreich möge dich bitte die UNBRK endlich auch umsetzen, mittler Weile ziemlich auf die Socken, hier fehlt es völlig an Durchschlagskraft. Bei so krassen Formen von struktureller Diskriminierung wäre es tatsächlich wichtig, wenn auch Mitarbeiter der Selbsthilfeorganisationen, von denen Bizebs ja eine ist, von sich aus aktiv würden – so wie Dietmar Janoschek es seiner Zeit in Traun vorgemacht hat.
    Unglaublich an diesem Passus ist, dass die Begleitperson volljährlich sein muss, man darf also mit 16 wählen, abe erst mit 18 begleiten – na bum!
    @Yasemin: völlig richtig, lustig ist es auch dann, wenn man mit sehenden Personen unterwegs ist, mit diesen wird dann anstelle des Betroffenen gesprochen. Wenn die dann sagen, „sie können ruhig mit ihm selbst sprechen“ kommt „i hob jo ka zeit mehr“, das sind dann schon die eher Interessierten.
    Generell sehe ich das Ändern der Badeordnungen als ersten Schritt, danach wird man sich wohl um strukturelle Barrieren kümmern müssen, die die Erschließbarkeit für div. Behinderungsgruppen erschweren.

    • Wir müssen leider anerkennen, dass die Zeit der „Bewusstseinsbildung“ nichts gebracht hat, dies sehen wir bei baulicher Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer, bei Badeordnungen, bei Heimunterbringen, etc. Es wird Zeit endlich Zeichen zu setzen – Fridays for Future – macht es vor!

  • Wir vom Verein finden die Badeordnung gut, denn man geht nur Wege, die man kennt, sonst benötigen Blinde einen Betreuer.
    Wir als größte Selbsthilfeorganisation klagen niemanden, denn wir sind dankbar für alles, sonst würden wir vielleicht auch weniger Spenden bekommen.

    • Um welchen Verein handelt es sich dabei?
      Widerspreche den Aussagen auf das vehementeste:
      Blinde Menschen gehen nicht nur Wege, die Sie kennen, sondern sind durchaus in der Lage, sich in unbekannter Umgebung zu bewegen.
      Blinde Menschen brauchen nicht ausschließlich Betreuer, sondern individuell unterschiedlich in manchen Lebenssituationen Assistenzpersonen, die allerdings für den privaten Bereich äußerst selten zur Verfügung stehen.
      Und weiters halte ich es für äußerst fragwürdig, für den Preis von finanzieller Unterstützung eine falsche, absolut unzeitgemäße Lebensrealität abzubilden.

    • @Margarete: Ich stimme Ihnen zu.
      Ich denke, Herr Lupus meint damit den Blindenverband, dessen Präsident mit der Aussage „Mant geht nur Wege, die man kennt“ sich auf akustische Ampeln bezog und sich somit gegen eine barrierefreie Lösung aussprach.
      Auch der Hinweis auf Spenden wäre konsistent mit dem Verhalten jenes Vereins.

    • Wer ist „Wir vom Verein?“
      Bekommt dieser Verein Spenden von den öffentlichen Bädern?

      Es gibt viele geschickte blinde Personen, die sich sehr wohl in fremder Umgebung zurecht finden können, auch in Bäder. Blinde oder stark sehbehinderte Personen, die sich das selbst nicht zutrauen kommen sowieso in Begleitung.

    • Wir sind der größte Blindenverein und wir wissen, Blinde Menschen müssen geführt werden, wir verstehen das Bad, es ist ja auch für die Badegäste nicht angenehm, neben einer Blinden Person zu sitzen oder wenn einn Blinder im Wasser an einem ankommt, das kann man niemandem zumuten.

    • Sehe ich auch so. hätte einfach keine Lust eine Stockspitze, die möglicherweise in Berührung mit Erbrochenem und Hundekot gekommen ist, in den Mund gependelt zu bekommen, während ich ein Sonnenbad nehme.

  • Ich hoffe, dass sich Organisationen wie Bizeps, die sich für Selbstbestimmung einsetzen, Klage einreichen.
    Auch Menschen mit Behinderungen können in gleichem Ausmaß selbstverantwortlich handeln, Sonderregeln braucht es nicht.

    • Klagen zu Diskriminierungen nach Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz können wir keine führen. Dies ist nur Einzelpersonen und dem Österreichischen Behindertenanwalt, dem Klagsverband sowie dem Behindertenanwalt möglich.

    • @Ladstätter: 1. könnten Sie sich genau dafür einsetzen, dass nämlich das passiert, also eine Klage im Namen der Betroffenen erhoben wird.
      2. Könnte sich ein Mitarbeiter von Bizeps dadurch diskriminiert fühlen, dies wäre Anlass genug für eine Klage.

    • @Joseph: Die Ideen sind gut, allerdings gibt es dabei Probleme:
      zu 1.: In diesem Fall informieren wir hier über die Missstände. Wie im Artikel zu lesen ist, beschäftigen sich ja schon zahlreiche Vereine mit dem Thema.
      zu 2.: Das ist zwar eine Möglichkeit, in diesem Fall aber auch wieder nicht. Erstens steht es unseren MitarbeiterInnen klarerweise frei ob sie sich durch etwas diskriminiert fühlen oder nicht und zweitens fabrizieren wir keine „Fake“-Schlichtungen. Bei einer Schlichtung muss man nämlich selbst betroffen sein und da es bei uns niemanden persönlich betroffen hat fällt dies auch aus.

    • @Ladstätter: Ich meine keine Fake-Schlichtungen. Ihren Ausführungen folgend haben Sie keine blinden Mitarbeiter, dies ist sehr schade, da so wieder nur Klientell-Politik betrieben wird.
      Der Klagsverband selbst hat auch kein gesondertes Recht auf Klage, er vertritt ebenso Einzelpersonen, Bizeps könnte dies auch tun.
      Leider gibt es keine Vereine, die sich für die Rechte Blinder und Sehbehinderter Personen einsetzen.
      Diskriminierungen aufzuzeigen alleine kann nicht genug sein, es bedarf einer aktiven Bekämpfung.

    • @ Joseph: Sie schreiben „Leider gibt es keine Vereine, die sich für die Rechte Blinder und Sehbehinderter Personen einsetzen.“
      Da muss ich Sie – Gott sei Dank – berichtigen: Wir setzen uns sehr wohl für die Rechte unsere blinden und sehbehinderten Mitglieder ein. Es gibt auch eine Rechtsberatung im BSVÖ.

    • @BSV WNB: Leider befinden Sie sich hier im Unrecht. Der Blindenverband befasst sich bei der Rechtsberatung – nach eigenen Angaben des beratenden Anwaltes – nicht mit Diskriminierung, sondern mit Angelegenheiten wie z.B. dem Miet-, Erb- und Scheidungsrecht.
      Vielleicht können Sie mir auch die Frage beantworten, weshalb der BSVWNB sich gegen Barrierefreiheit am Flughafen Wien ausgesprochen hat, mit dem Hinweis, eine blinde Person würde ja sowieso geführt? Dies ist doch ein klarer Verstoß gegen die Selbstbestimmung.
      Die zweite Frage, welche sich in diesem Kontext stellt ist, weshalb bekämpft der BSV nicht das diskriminierende Notariatsaktsgesetz, für Personen mit Hörbehinderungen ist die verpflichtende Errichtung eines Notariatsaktes gefallen, für Blinde wurde lediglich ein Opt-Out-Modell geschaffen?

    • @BSVWNB: Oder verstehen Sie etwa Kampagnen wie https://www.bizeps.or.at/brief-an-emma-aus-tirol/ als positiven Beitrag?

    • @ Joseph: Wie schon Markus Ladstätter geschrieben hat können wir als Verein keine Klagen wegen Diskriminierung führen. Wir beraten aber unsere Mitglieder.
      Der BSV WNB hat sich gegen Barrierefreiheit am Flughafen Wien ausgesprochen? Das stimmt schlichtweg nicht! Im Gegenteil: Wir haben an unzähligen Sitzungen zur barrierefreien Gestaltung (für blinde und sehbehinderte Menschen) teilgenommen und das mit Erfolg. Es gibt ein taktiles Leitsystem einerseits bis zum Checkin, aber auch zum InfoPoint, wo man Hilfe holen kann. Es gibt gut kontrastierte Glasflächenmarkierungen. Und demnächst soll es auch eine verbale Beschreibung auf der Homepage des Flughafens geben.
      Zu Ihrer zweiten Frage: Der Notariatsakt ist – Gott sei Dank – nur mehr in ganz wenigen Fällen notwendig. Dass dieser bei den Hörbehinderten komplett weggefallen ist, lese ich hier das erste Mal und nehme es auch zum Anlass Ihre Anregung an den BSVÖ weiterzuleiten.

    • @BSV WNB: Bizeps hat bereits Fälle an den Klagsverband weitergeleitet und unterstützt, der Blindenverband nicht.
      Zum Thema Flughafen: Genau darum geht es, es gibt ein Leitsystem zum Infopoint, dass eine blinde Person sich darüber hinaus alleine bewegen möchte, das wird offenbar nicht mitbedacht, ebenso interessant ist, dass Ihnen Leitsysteme als einzige Lösung einfallen. Herr Prall hat sich bei einer dieser Begehungen danach erkundigt, welche besonderen Sicherheitsbestimmungen für behinderte Personen gelten würden, hier gilt offenbar wieder der eingeübte Reflex der Andersbehandlung.
      Der BSVWNB sprach sich jedenfalls gegen Beschriftungen in Braille aus, der Schrift, die von geburtsblinden Personen benutzt wird, dies ist auch entsprechend dokumentiert.

      Notariatsakt: Ich nehme erfreut zur Kenntnis, dass Sie dem nachgehen möchten, dies wäre eine positive Entwicklung.
      Gestatten Sie mir Ihnen an dieser Stelle behilflich zu sein: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001679
      Bestürzt bin ich jedoch, dass Sie hervorstreichen, dass der Notariatsakt „nur mehr in ganz wenigen Fällen“ erforderlich ist, meinen Sie damit, dass „ein Bisschen Diskriminierung“ eine Verbesserung ist? Hier könnte man ebenso in Bezug auf das salzburger Hallenbad argumentieren, denn es wird Blinden ja nicht verboten, die Einrichtung zu nutzen, man verlange „nur“ eine Begleitperson, also nur „ein Bisschen“ schlechter.

    • @BSV WNB: Was plant der Blindenverband in diesem konkreten Fall?
      Da Badeordnungen regelmäßig diskriminieren, müssten Sie doch an einer generellen Beseitigung der Diskriminierung interessiert sein.

  • Selbst, wenn die Diskriminierung nicht schwarz auf weiß festgehalten wurde, gleicht ein Schwimmbadbesuch eher einem Glücksspiel. Da mutieren einfache Bademeister ohne nennenswerte Sach- und Sprachkenntnisse zu (Augen)Ärzten, Juristen und Experten in eigener Sache, weil der Freund eines guten Freundes eine Cousine hat, deren Freundin die Mutter eines behinderten Kindes von irgendwoher kennt.