47. Woche 2025 – Eingang zur Interspar Filiale
Dieses Foto des einzigen barrierefreien Eingangs beim INTERSPAR Meidling Niederhofstraße, der durch Fahrräder verstellt ist, steht stellvertretend für die vielen …
Das vom AMS mitfinanzierte Arbeitsprojekt "space!lab" diskriminiert, wurde der BIZEPS-INFO Redaktion mitgeteilt. Das AMS wurde mit den vorliegenden Informationen konfrontiert, versteht aber die Aufregung nicht.
Der Internetauftritt des Arbeitsprojekts „space!lab“ informiert über eine Reihe von Voraussetzungen, die man erfüllen muss. Man muss beispielsweise zwischen 16 und 24 Jahren alt sein, beim AMS als Arbeit suchend gemeldet sein und den Hauptwohnsitz in Wien haben.
Doch eine der weiteren Voraussetzungen lautet: „keine begünstigte Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes“. (siehe großes Bild)
Im Rahmen dieses Projektes gab es in der Vergangenheit zumindest zwei Anfragen bezüglich der Teilnahme von behinderten Menschen, erfuhr die BIZEPS-INFO Redaktion vom „WIN – Wiener Integrationsnetzwerk“.
Um Licht ins Dunkel zu bringen, baten wir das AMS, zu dem doch sehr gut dokumentierten Vorfall Stellung zu nehmen. Man wollte sich telefonisch dazu nicht im Detail äußern und bat um schriftliche Übersendung allfälliger Fragen.
Wir ersuchten das AMS um Klärung folgender Punkte:
Ohne auf die einzelnen Fragen einzugehen, hielt Dr. Susanne Rauscher (AMS Wien Landesgeschäftsstelle, Abt. Arbeitsmarktinformation und Marketing, Grundlagen) fest: „Menschen mit Handikap sind von der Projektteilnahme nicht ausgeschlossen. Davon abgesehen und darüber hinaus kann das AMS Wien eine Reihe von Förderungen, Unterstützungsangeboten und Projekten vorweisen, die dezidiert für Menschen mit Handikap gedacht und daher auch genau auf die jeweiligen Bedürfnisse dieser Zielgruppe zugeschnitten sind; wichtige Informationen zum Thema finden Interessierte auch im Internet unter www.ams.at/wien/sfa.“
„Ich hoffe, wir konnten die Missverständnisse ausräumen“, meinte Dr. Rauscher, übersandte einen Auszug der Fördervereinbarung (der keinen Ausschluss vermuten lässt) und verwies auf den Projektträger: „Fragen bezüglich der Inhalte auf der Homepage des Projektträgers von space!lab richten Sie bitte an diesen.“
War alles also nur ein Missverständnis? Sind doch alle Projekte des AMS diskriminierungsfrei? Hat hier ein Projektträger gegen den Willen des AMS agiert?
Diese Fragen könnte man stellen, wenn nicht auch ein e-Mail des AMS vorliegen würde, in dem es wörtlich heißt: „? das Arbeitsprojekt Spacelab ist für arbeitsmarktferne Jugendliche konzipiert. Es handelt sich dabei um einen Personenkreis mit äußerst komplexen Problemlagen, die aber nicht auf eine Behinderung nach dem Behinderteneinstellgesetz zurück zu führen sind.“
Weiters wird in dem Mail darauf verweisen, dass das AMS für alle Kundinnen und Kunden eine breite Angebotspalette anbiete und festgehalten: „Speziell im Bereich Menschen mit Behinderung weist das AMS Wien ein differenziertes Maßnahmenpaket auf ( Kursmaßnahmen, SÖBs, GBPs, BBEs), deren unbedingte Teilnahmevoraussetzung eine Behinderung ist.“
Es würden „unter anderem nachgefragte Qualifizierungsmaßnahmen speziell für jugendliche Behinderte durchgeführt, für 2009 ist eine neue BBE speziell für jugendliche Behinderte geplant“. Abschließend heißt es: „Sohin sind derartige Formalkriterien bei Teilnahmevoraussetzungen im Sinne einer Kunden/innensegmentierung und bedarfsorientiertem Dienstleistungsangebot zu verstehen.“
Das AMS hat sich in einen ziemlichen Widerspruch verstrickt und es wird interessant sein, wie dieser diskriminierende Ausschluss von behinderten Menschen weiter gerechtfertig werden soll. Immerhin ist diese Vorgangsweise seit dem 1. Jänner 2006 gesetzlich verboten.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Dieses Foto des einzigen barrierefreien Eingangs beim INTERSPAR Meidling Niederhofstraße, der durch Fahrräder verstellt ist, steht stellvertretend für die vielen …