Diskriminierung beseitigen – Schutz erhalten

Bundeskanzleramt werden derzeit die Gesetze auf Diskriminierung von Behinderten durchforstet.

Sitzung im Bundeskanzleramt
BIZEPS

Dr. Georg Weißmann, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, begrüßt Initiativen zur Verbesserung der Rechtsstellung behinderter Menschen, warnt allerdings davor, daß im Einzelfall der Schuß nach hinten losgehen kann.

Plakatives Beispiel: Für einen Blinden, der einen Vertrag unterschreibt, den er nicht lesen kann, kann der Wegfall gesetzlicher Schutzbestimmungen fatale Folgen haben.

Reformen müssten gerade in diesem Bereich besonders vorsichtig und maßvoll erfolgen, so der Notariatskammer-Präsident. Wenn man Geschäfte des Alltags erleichtern möchte, darf man nicht gleichzeitig den Schutz der Behinderten verringern. Gesetzliche Formvorschriften, die eine Schutzfunktion haben, dürften keinesfalls mit Diskriminierungen verwechselt werden. Diesen Standpunkt vertritt auch der Dachverband der österreichischen Behindertenorganisationen, die ARGE Rehabilitation.

Der Notariatsakt schützt.

Es gibt vorbildhafte gesetzliche Schutzbestimmungen, die behinderten Mitbürgern ein Höchstmaß an Sicherheit bieten. Unter anderem müssen Rechtsgeschäfte, die besonders wichtig und gefahrenträchtig für Behinderte sind, unter Mitwirkung eines Notars abgeschlossen werden. Weißmann betonte, daß ein etwaiger Mehraufwand selbstverständlich nicht verrechnet wird. Die österreichischen Notare, deren Auftrag es u.a. ist, die Rechtssicherheit von Privatpersonen zu schützen, stimmt daher ein möglicher Wegfall dieser Bestimmungen höchst bedenklich.

Weißmann wörtlich: „Wer hier reformieren möchte, darf das Kind nicht mit dem Bade ausschütten.“

Das Thema „Diskriminierung beseitigen – Schutz erhalten“ wurde im Rahmen der Delegiertentagung des österreichischen Notariats, die vom 20.-22. Oktober in Wels stattfand, erörtert.

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