Was würden wir sagen, wenn z. B. das Sozialministerium eine Veranstaltung über Behinderte abhalten würde, diese aber z. B. für RollstuhlfahrerInnen nicht zugänglich wäre? Wahrscheinlich: Na, so geht das aber nicht!
Was würden wir sagen wenn z. B. ein Behindertenvertreter eine Pressekonferenz abhalten würde, die für Behinderte nicht zugänglich ist? Wahrscheinlich: Total unglaubwürdig. Was soll das!
Doch was soll man dazu sagen?
Dr. Klaus Voget (Präsident des Dachverbandes der Behindertenverbände-ÖAR und Präsident des ÖZIV) veranstaltet eine Pressekonferenz, die nur über Stufen erreichbar ist.
Ziel der Pressekonferenz ist es, daß der ÖZIV Geld bekommt, weil – so die Presseaussendung – der ÖZIV: „immer weniger in der Lage, die wachsenden Bedürfnisse der behinderten Menschen in Österreich zu befriedigen.“
Wie soll nun der Präsident des Dachverbandes der Behindertenvereine in Österreich glaubhaft für Integration kämpfen, wenn er selbst auf die Bedürfnisse von behinderten Menschen vergißt?
Wer diskriminiert (obwohl behindert) kann nicht nichtbehinderte Menschen rügen, die dies tun, oder?
Es ist daher zu erwarten, daß eine vom Dachverband der Behindertenverbände (ÖAR) veranstaltete Antidiskriminerungsenquete
- keine Unterlagen in Braille Schrift und Großdruck für sehbehinderte und blinde Menschen verfügbar sind,
- keine GebärdendolmetscherInnen für hörbehinderte TeilnehmerInnen übersetzen,
- wieder einmal nichtbehinderte Menschen statt behinderte Menschen über das Recht auf selbstbestimmtes Leben sprechen werden,
- keine behindertengerechte WC´s vorhanden sind,
- vielleicht nicht einmal ein rollstuhlgerechter Zugang vorhanden sein wird.
Oder doch nicht? Wir werden sehen.
Warum Antidiskriminierung (wie in der letzten Ausgabe berichtet): „Behinderte Personen erleben fortwährend verschiedene Arten der Diskriminierung. Hierzu zählen u. a. … die diskriminierenden Wirkungen von nicht behindertengerechten Gebäuden, Verkehrsmittel … Benachteiligung im Hinblick auf Dienstleistungen, Veranstaltungen, …“