Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union in Österreich. Konferenz des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte in Kooperation mit der Internationalen Organisation für Migration Wien am 2.6.2003.
Im Rahmen der Agenda Artikel 13, die einen Maßnahmenkatalog der Europäischen Union zur Umsetzung des Diskriminierungsverbotes nach Artikel 13 des Vertrages von Amsterdam darstellt, wurden auch zwei Antidiskriminierungsrichtlinien – 2000/78/EG und 2000/43/EG – erlassen, die noch im Jahr 2003 in den Mitgliedstaaten rechtlich umzusetzen sind.
Die Konferenz zielt darauf ab, spezifische Fragestellungen zur Bekämpfung von Diskriminierung in Österreich zu thematisieren. ExpertInnen der Europäischen Kommission sowie aus Justiz und Forschung, VertreterInnen österreichischer Ministerien und RepräsentantInnen von häufig diskriminierten Gruppen werden die Thematik aus ihrer Perspektive beleuchten. Für Menschen mit Behinderungen ist dabei die Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG betreffend die Festlegung eines allgemeinen Rahmens der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf im Mittelpunkt des Interesses.
Die diesbezüglichen Forderungen der Menschen mit Behinderungen sollen im Rahmen dieser Konferenz ebenfalls dokumentiert und diskutiert werden.
Die Konferenz findet am 2.6.2003 in der Zeit von 9:00 bis 18:00 Uhr in der Akademie der Wissenschaften, Sonnenfelsgasse 19, 1010 Wien, statt.
Hier finden Sie das detailierte Veranstaltungsprogramm
Anmeldungen zu dieser Konferenz können bis 23. Mai 2003 auch per E-mail erfolgen: jpisova@iom.int
Hier gehts zum Anmeldeformular (pdf)
Die Veranstaltung wird aus den Mitteln der Europäischen Kommission finanziert und ist für die TeilnehmerInnen kostenlos.