Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen beenden!

Nach Gerichtsurteil zu persönlicher Assistenz an Schulen

Urteil Gericht aus Österreich
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Worauf Behindertenrechts- und Kinderrechtsorganisationen seit vielen Jahren hinweisen, bestätigt jetzt auch das Wiener Handelsgericht: Österreichs Schüler:innen mit Behinderungen sind beim Bildungszugang klar diskriminiert.

Ohne die Bereitstellung persönlicher Assistenz für alle Schüler:innen, die diese benötigen, verletzt Österreich ihr Kinderrecht auf bestmögliche Entwicklung und nimmt ihnen ihr Selbstbestimmungsrecht. Und es verwehrt allen Menschen die Chance auf eine Gesellschaft, an der alle aktiv teilhaben können und in der sie gleiche Rechte haben.

„Österreich hat die UN-Kinderrechtskonvention sowie die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert“, so die österreichischen Kinder- und Jugendanwält:innen.

Wir haben ein Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (BVG Kinderrechte) und ein Behindertengleichstellungsgesetz. Und trotzdem besteht in kaum einem Kinderrechtsbereich eine solche Diskrepanz zwischen den kinderrechtlichen Grundlagen und der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen wie im Inklusionsbereich.

Kinder- und Jugendanwaltschaften: Gesetzeslage eindeutig

Nach Artikel 6 des BVG Kinderrechte hat jedes Kind mit Behinderung das Recht auf den Schutz und die Fürsorge, die seinen persönlichen Bedürfnissen entsprechen. Es ist sehr zu begrüßen, dass das Gericht dieser in der Verfassung verankerten Verpflichtung Rechnung getragen hat. Das entspricht im Übrigen auch dem ebenfalls im BVG Kinderrechte enthaltenen Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip, das jedem Kind ein Recht auf bestmögliche Entwicklung verspricht.

Die österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften befürworten auch die kürzlich erfolgte Bereitstellung von Assistenz für mehrtätige Schulveranstaltungen. Mit der Umsetzung von persönlicher Assistenz auch für Schüler:innen mit niedrigeren Pflegestufen sowie mit allen Formen von Behinderungen, welche sie bei der Umsetzung ihrer Fähigkeiten besonders beanspruchen, wäre auch in diesem Bereich Rechtskonformität und eine Basis für inklusive Bildung hergestellt.

Das aktuelle Gerichtsurteil ist ein wichtiger Schritt, dem im Bereich persönliche Assistenz und darüber hinaus noch viele folgen müssen, wollen wir den gesetzlichen Verpflichtungen gerecht werden. Es bestehen nach wie vor Diskriminierungen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, die dringend angegangen werden müssen.

So braucht es beispielsweise einen Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr, die Sicherstellung von inklusiver und barrierefreier schulischer Nachmittagsbetreuung, einen gleichberechtigten Zugang von Schulkindern mit Behinderungen zur Sommerschule, Ferienbetreuung von Schulkindern mit Behinderungen in den 14 schulfreien Wochen eines Schuljahres sowie Zugang zu inklusiver Elementarbildung.

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