Im letzten Freak Randstein (in betrifft:integration 2/00, Seite 15) wurde von einem diskriminierenden Vorfall im Restaurant - "Gräfin am Nachschmarkt", 1060 Wien - berichtet.

In einem fast leeren Restaurant wurde eine Rollstuhlfahrerin mit ihrer Persönlichen Assistentin aufgefordert, das Restaurant zu verlassen, weil kein Platz frei sei.
Im Zuge des Gespräches stellte sich heraus, dass der Chef auf zahlungskräftiges Publikum aus dem benachbarten Theater warte und befürchte, dass der Rollstuhl die besten Plätze verstelle.
Diese klare Diskriminierung könnte geahndet werden. Hier zwei Rechtsvorschriften zum Thema:
Der Artikel IX des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, gültig seit 1. Juli 1997, sagt:
„Wer … Personen allein auf Grund … einer Behinderung ungerechtfertigt benachteiligt oder sie hindert, Orte zu betreten oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch bestimmt sind … begeht … eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde … mit einer Geldstrafe bis zu 15 000 S … zu bestrafen.“ (Art. IX Abs. 1 Z 3 EGVG)
Verstößt ein Gewerbetreibender wiederholt dagegen, kann dies sogar zum Entzug der Gewerbeberechtigung führen. Dies ist – ebenfalls seit 1. Juli 1997 – im § 87 der Gewerbeordnung geregelt.
Dort steht: „Die Gewerbeberechtigung ist von der Behörde zu entziehen, wenn … der Gewerbeinhaber infolge schwerwiegender Verstöße gegen die im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen, insbesondere auch zur Wahrung des Ansehens des Berufsstandes, die für die Ausübung dieses Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt … Schutzinteressen … sind insbesondere die Hintanhaltung … der Diskriminierung von Personen allein auf … einer Behinderung (Art. IX Abs. 1 Z 3 EGVG).“
Diskriminierungen sind in Österreich – mit wenigen Ausnahmen – nicht juristisch bekämpfbar, da ein Gleichstellungsgesetz fehlt und somit den Betroffenen keine rechtliche Handhabe gegeben wird.
Doch hier handelt es sich um eine der wenigen Ausnahmen, hier könnte man Diskriminierungen auch juristisch bekämpfen. Eine Chance die genutzt werden sollte.