Diskriminierungen im Zusammenhang mit der Befreiung von der Maskenpflicht

Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen (LOMB) warnt vor Diskriminierungen im Zusammenhang mit der Befreiung von der Maskenpflicht

Siegfried Suppan
Suppan, Mag. Siegfried
„Immer öfter wenden sich aufgeregte Menschen mit Behinderung oder deren Angehörige an die Behindertenanwaltschaften der Länder und berichten, dass sie trotz eines entsprechenden medizinischen Attestes aus einzelnen Geschäften verwiesen werden, wenn sie keine Schutzmaske tragen“, berichtet der LOMB-Vorsitzende, Siegfried Suppan.

Die österreichische Bundesregierung hat zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekanntermaßen unter anderem festgelegt, dass in z.B. Supermärkten oder auch in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Mund-Nasen-Schutz bzw. nunmehr eine FFP2-Maske zu tragen ist.

„Diese Maßnahme ist ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung der aktuellen Krisensituation und wird von uns daher selbstverständlich befürwortet“, führt Suppan aus, der jedoch darauf hinweist, dass bestimmte Menschen mit Behinderung keine entsprechenden Schutzmasken tragen können.

Suppan verweist hier z.B. auf Personen mit psychischen Beeinträchtigungen, die eine Maske grundsätzlich nicht ertragen können oder auch auf Personen mit schweren Lungenerkrankungen, bei denen eine Maske die Atmung unzumutbar erschweren würde.

„Vonseiten der Bundesregierung wurde auf diese Personengruppe entsprechend Rücksicht genommen“, hält Suppan fest und führt aus, dass auch die aktuelle „Covid-19-Notmaßnahmenverordnung“ Ausnahmen von der Maskenpflicht für jene Personen vorsieht, denen das Tragen einer Schutzmaske nicht zugemutet werden kann.

„Voraussetzung für die Ausnahme ist allerdings eine entsprechende ärztliche Bestätigung“, betont Suppan, der darauf hinweist, dass nach den Erfahrungen der Ombudsstellen die entsprechenden Voraussetzungen von medizinischer Seite in der Regel konsequent geprüft werden.

Trotz dieser Ausnahmeregelungen auf rechtlicher Ebene kommt es jedoch in der Praxis immer öfter zu Konflikten zwischen Geschäften und betroffenen Menschen mit Behinderung: „Einzelne Unternehmer bzw. deren Bedienstete verwehren Personen, die aus behinderungsbedingten Gründen keine Schutzmaske tragen können, unter Berufung auf das Hausrecht den Zutritt, auch wenn entsprechende ärztliche Atteste vorgezeigt werden“, weiß Suppan, der festhält, dass das Hausrecht keinesfalls zu einer Diskriminierung ganzer Personengruppen führen darf.

Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln treten fallweise sehr unangenehme Situationen für maskenbefreite Personen auf, da andere Fahrgäste selbst nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung oftmals kein Verständnis für diese behinderungsbedingte Ausnahme aufbringen können oder wollen.

Die LOMB fordert daher zum einen die Unternehmen auf, die Befreiung von der Maskenpflicht durchgehend anzuerkennen und Menschen mit Behinderungen beispielsweise nicht davon auszuschließen, ihre täglichen Einkäufe erledigen zu können.

Darüber hinaus sollte die Bevölkerung besser darüber informiert und aufgeklärt werden, dass es sich hier um eine wohlbegründete Ausnahmeregelung handelt, die nicht dazu führen darf, dass sich behinderte Menschen dafür rechtfertigen müssen, wenn sie diesen Teil der Schutzmaßnahmen nicht einhalten können.

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10 Kommentare

  • Sehr geehrter Herr Suppan! Ich hoffe Sie sind der richtige Ansprechpartner für mein Problem! Ich wohne in Wr. Neustadt, bin 70% behindert ( Hauptgrund Lungenprobleme ) und im Besitz einer medizinischen Maskenbefreiung, ausgestellt von meinem Hausarzt! Nun hatte ich bereits MEHRMALS Probleme mit unserer Hauptpost – ich habe den Mitarbeitern bereits meine Befreiung freiwillig von Beginn an gezeigt – und sogar erlaubt diese zu kopieren. Nun kommt es immer wieder zu Diskussionen und heute hat es sogar zu einer polizeilichen Aufnahme und ein Betretungsverbot des Bereiches Bahnhof Wr. Neustadt geführt! Ich wurde davor des Lokales verwiesen und mir wurde unwirsch mitgeteilt, ich muß draussen warten! Das habe ich so nicht hingenommen – ich hätte im Freien ( ohne Überdachung – toll bei Regen! ) an einem Fenster anklopfen sollen und wäre dann halt irgendwann bedient worden! Wie gesagt, ich habe diese Befreiung bereits seit 2020 und hatte, bis auf diese Postfiliale, noch nie wirklich Probleme! Ich wurde heute von dem Exekutivbeamten sehr unwirsch darauf hingewiesen, das in der Filiale das Hausrecht herrscht und ich daher diese Filiale nicht mehr betreten darf! Darf ich Sie bitten mir dazu Ihre Meinung zu schreiben, bzw. eine Ansprechstelle nennen, an die ich mich wenden kann! Vielen Dank mit freundlichen Grüßen Gerald Walden

  • Zum Kommentar von Beatrice Konrad:

    Habe eine Bekannte mit Befreiung, welche die gleichen Erfahrungen gemacht hat.

    Und auch ich wurde – meiner Ansicht nach – von den Wr. Linien ´diskrimieniert´.

    Mein Arbeitgeber zog vor kurzem um und da nun der Arbeitsweg ohne Öffis sehr beschwerlich und lange ist, wollte ich wieder eine Monats-/Jahreskarte kaufen.

    Ich war bei den Wr. Linien und habe gefragt:
    1. Ich besitze eine Maskenbefreiungsattest.
    2. Ich bin 2fach geimpft.
    und möchte mir wieder der beruflichen Situation wieder eine Jahreskarte kaufen.

    Meine Frage:
    Können Sie mir garantieren, dass mir unter diesen Umständen von den Kontrolloren oder den Fahrern die Mitfahrt NICHT verweigert wird.
    Antwort war: Nein.

  • Hallo, ich lebe in Wien und werde meist in den Öffis von Fahrgästen verbal angegriffen. Ich sei eine Leugnerin, eine Möderin eine Asoziale, ich darf nicht U-bahn fahren, eine Befreiung gibt es nicht… etc.
    Aufgrund meiner körperlichen Behinderung (Arthrogryposis multiplex congenita) und zu geringem Lungenvolumen habe ich vom Lungenfacharzt die Maskenbefreiung erhalten.
    Ich bin zweimal geimpft und teste einmal die Woche, PCR natürlich (durchwegs negativ).
    Das rechtfertigen nervt. Und die Diskriminierungen auch.

  • Nachgang zu meinen Statement von vorhin .Bin 3 Fach geimpft..

  • Hallo
    Ich wurde heute in der Straßenbahn in Innsbruck von einen Fahrgast verbal attackiert da ich ohne Maske mitfuhr, mir ist es langsam Leid mich zu rechtfertigen da ich eine 80% Behinderung habe wegen COPD4 und deshalb Maskenbefreit mit Ärztlicher Bestätigung ..Da die Maske eine starke Beeinträchtigung fürs Atmen bei mir verursacht werde ich wahrscheinlich in Zukunft rechtliche Schritte gegen diese Personen einleiten. .

  • Wohin kann man sich denn bei Diskriminierung im Zusammenhang mit der Maskenpflicht wenden?

  • Es ist natürlich einfach Menschen, die auch nachweislich Maskenbefreit sind dazu zu verdonnern zu Hause zu bleiben. Es gibt aber auch Menschen wie mich, die beruflich unterwegs sein müssen um ihren Unterhalt zu verdienen. In diesem Fall kann ich keinen anderen schicken. Aber wenn mir mein Verdienstentgang von den Personen, die mich lieber zu Hause einsperren würden bezahlt wird bleibe ich gerne zu Hause.
    Ich trage ein Kunststoffschid und habe mich trotz hunderter Kontakte im Monat mit diesem „hochansteckenden Virus“ noch immer nicht infiziert. Auch in meinem persönlichen Umfeld sind bis heute alle ohne Ansteckung. Kurz gesagt trotz Einführung der FFB2 Maske (nur in Ö und D) sind die „Zahlen gestiegen“ und wenn man auch ohne Maske unterwegs ist die Ansteckung ganz offensichtlich, wie man bei mir sieht nicht höher.
    Wer Angst hat kann natürlich auch zu Hause bleiben und die Realisten passen halt auf.
    Man hat natürlich leicht reden wenn man selbst nicht betroffen ist.

  • Eine Diskriminierung von behinderten Menschgen soll natürlich hinten angehalten werden.
    Allerdings steht des Schutz von breiten Bevölkerungsschichten an oberster Stelle!
    Es ist nicht einzusehen, dass Menschen welche offensichtlich keine erkennbaren Behinderungen haben, ohne Maske (offene) Lebensmittel einkaufen und leicht behaupten sie haben eine Maskenbefreiung. Leider werden diese Art von Maskenverweigerer immer mehr und gefährden sich auch selbst!
    Auch diese Menschen tragen zur Ausbreitung von Corona wesentlich bei!

    Es wäre leicht zu organisieren wenn andere Menschen für die maskenbefreiten Personen einkaufen gehen würden bzw. müssen. Ein diesbezügliches Angebot könnte u. a. vom Handel kommen!
    Eine Ansteckungsgefahr wäre damit für andere Kunden ausgeschlossen. Ebenso eine Übertragung durch kontaminierte Waren.

    Es soll daher rechtens sein, Ohne Maske kein EINKAUF in einem Geschäft!!!!

  • Für manche Menschen mit Kleinwuchs ist jetzt das Problem , dass die FFP2 Maske zu groß ist. Daher sind auch hier die Ausnahmen wieder unzureichend.

    • Es ist sehr wichtig Masken zu tragen aber wenn keiner in der Lage ist, mir einen Arzt benennen kann oder will, der mir ein Attest austellen kann. Damit meine Mutter mit COPT eine Maske mit Ventil tragen darf. Finde ich das sehr traurig.