„Diskriminierungen in allen Lebensbereichen“

"Für Sehende ist es nach wie vor unvorstellbar, was Nicht-Sehende am Computer alles leisten können."

Ö1 Schwerpunkt Ohne Barrieren
Ö1

„Wenn heute jemand erblindet, beschränken sich seine Berufsperspektiven nicht auf Heilmasseur, Korbflechter, Bürstenbinder oder Telefonist“, so Erico Zeyen, Geschäftsführer des BBFZ, des „Berufsbildungs- und Forschungszentrums für Blinde und Sehbehinderte“. Österreichs erstes Weiterbildungsinstitut für sehbeeinträchtigte Erwachsene bietet seit Anfang 2002 EDV-Schulungen wie die Ausbildung zum „Europäischen Computerführerschein“, aber auch Programmier- oder Systemadministrator-Kurse an.

„Für Sehende ist es nach wie vor unvorstellbar, was Nicht-Sehende am Computer alles leisten können“, weiß der Leiter des BBFZ aus eigener Erfahrung. „Wir nehmen das Bild eben nicht über den Monitor wahr, sondern entweder über Sprachausgabe oder die so genannte Braille-Zeile, die die digitale Information ertastbar macht.“

Mit diesen technischen Hilfsmitteln sind im Prinzip alle computerunterstützten Tätigkeiten durchführbar. Von der Arbeit im Sekretariat bis zur Programmierung einer Datenbank in C++.

Körpersprache und Job-Coaching
Doch nicht nur technische Fertigkeiten werden am BBFZ vermittelt. Persönlichkeitsbildung, wie Seminare zur Körpersprache, Job-Coaching oder therapeutische Unterstützung stehen ebenso am Programm.

Betroffen
Mehr als 400.000 Österreicher sind sehbehindert, von völliger Blindheit sind 4.600 Menschen betroffen. 6,7 Prozent der Bevölkerung sind in ihrer Bewegungsfreiheit beeinträchtigt. Auf den Gebrauch eines Rollstuhls sind 24.000 Personen angewiesen. Hörbeeinträchtigt sind etwa 500.000 Menschen, davon gelten 9.100 als völlig gehörlos.

„Blickkontakt“
„Diskriminierungen gibt es in allen Lebensbereichen“, so der Jurist Michael Krispl, der selbst blind ist und 1993 die Interessensgemeinschaft „Blickkontakt“ mitbegründet hat. Für den Rechtsexperten steht fest: „Behindertenpolitik darf nicht einfach auf Sozialpolitik reduziert werden.“

Theorie und Praxis
Im Sinne einer Bürgerrechtspolitik wird deshalb von allen behindertenpolitisch aktiven Vereinen und Verbänden ein so genanntes „Behindertengleichstellungsgesetz“ gefordert. Zwar ist der Gleichheitsgrundsatz, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf, seit 1997 im Artikel 7 der Bundesverfassung verankert, doch diese allgemeine Bestimmung bringt in der Praxis wenig.

In Deutschland, Großbritannien und auch in anderen europäischen Ländern haben die Gesetzgeber deshalb schon längst durchsetzbare Rechtsansprüche auf chancengleiche und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erlassen.

„Das Behindertengleichstellungsgesetz muss sehr genau auf die Lebenssituation von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen eingehen“, betont Michael Krispl. So sind für Rollstuhlfahrer vor allem die baulichen Barrieren eine Zumutung.

Behinderten-ungerechte Bauten
Der Ausschluss vom sozialen Leben beginnt bereits beim Gasthausbesuch. Nur sehr wenige Restaurants sind zugänglich, geschweige denn benutzbar. „Die Kollegen im Rollstuhl müssen sich genau überlegen, was sie trinken und essen dürfen, denn schnell auf’s Klo gehen ist in den meisten Lokalen nicht angesagt, weil es keine behindertengerechten Toiletten gibt.“

Der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Schulen und Universitäten sind weitere Bürgerrechte, die für „Rollis“ nicht selbstverständlich sind. Für die baulichen Maßnahmen seien angemessene Fristen zu setzen, fordert der Rechtsexperte: „Wir werden nicht auf das nächste Jahrhundert warten, um dann irgendwann gleichberechtigt leben zu können.“

Barrierefreie Websites
Für blinde Menschen ist vor allem der chancengleiche Zugang zu Informationen zentral. Das Internet als Hauptinformationsquelle muss auch für jemanden, der schlecht oder gar nicht sieht, benutzbar sein. In den USA, aber auch in Deutschland und anderen europäischen Ländern ist die „barrierefreie“ Gestaltung von Websites bereits gesetzlich vorgeschrieben.

Berufsverbote müssen weg
Was den Sprecher des „Forums Gleichstellung“ besonders ärgert sind die Berufsverbote für seine blinden Kollegen. So dürfen blinde Juristen in Österreich weder Richter noch Staatsanwalt werden, und das, obwohl in Deutschland derzeit rund 60 blinde Juristen dem Richterstand, sogar als Höchstrichter, angehören.

Ö1-Projekt „Ohne Barrieren“
„Ohne Barrieren. Neue Wege für Menschen mit Behinderung“ wurde in Zusammenarbeit mit dem Team von SENSI_POOL entwickelt -(BIZEPS-INFO berichtete darüber). Im Rahmen des EU-Projekts SENSI_POOL wurde eine Redaktion aufgebaut, in der die Absolventen des Integrativen Journalismuslehrgangs, die selbst von einer Behinderung betroffen sind, mitarbeiten. Sie haben Recherchen zu einzelnen Themenbereichen durchgeführt und sind zum Teil auch in die Gestaltung der Ö1-Sendungen miteinbezogen. (Weitere Infos zum Ö1 Schwerpunkt)

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