Diskriminierungen von Frauen mit Behinderungen führen zu struktureller Benachteiligung bei Zugang zu Beschäftigung

Anlässlich des Internationalen Frauentags macht die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, auf die besondere Situation von Frauen mit Behinderungen aufmerksam.

Christine Steger - Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Christine Steger

Aktuelle Daten aus den österreichischen Behinderungs- und Teilhabestatistiken zeigen, dass strukturelle Ungleichheiten bereits früh beginnen. Menschen mit Behinderungen verfügen deutlich häufiger über niedrigere Bildungsabschlüsse.

So haben rund 38% der Menschen mit Behinderungen höchstens einen Pflichtschulabschluss, während dieser Anteil in der Gesamtbevölkerung bei 23,7% liegt. Frauen mit Behinderungen sind davon besonders häufig betroffen.

Diese Bildungsunterschiede wirken sich direkt auf die Arbeitsmarktchancen aus. Menschen mit Behinderungen sind deutlich seltener erwerbstätig als Personen ohne Behinderungen. Laut den aktuellen Auswertungen liegt der Anteil erwerbstätiger Menschen mit Behinderungen deutlich unter jenem der Gesamtbevölkerung, während gleichzeitig ein großer Teil auf Pensionen oder andere Transferleistungen angewiesen ist.

Darüber hinaus zeigen aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt eine zunehmende Verschärfung der Situation. Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen ist zuletzt deutlich stärker gestiegen als jene der Gesamtbevölkerung. Anfang 2026 waren mehr als 17.000 Menschen mit Behinderungen arbeitslos gemeldet, ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr.

„Frauen mit Behinderungen stehen am Arbeitsmarkt häufig vor mehrfachen Hürden,“ betont Christine Steger. „Geschlechterbezogene Ungleichheiten und Teilhabebarrieren verstärken sich gegenseitig. Wenn wir Gleichstellung ernst nehmen, müssen wir diese intersektionalen Diskriminierungsstrukturen gezielt adressieren.“

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