Diskriminierungstagebuch: Amtliche Linzer Zeitung

Die "Amtliche Linzer Zeitung" (Amtsblatt für OÖ) schrieb in ihrer Ausgabe vom 2. Dezember 1999: "Neues Landes-Bürogebäude wird behindertengerecht geplant. Die behindertengerechte Ausstattung wird rund 40 Millionen Schilling kosten".

Gleichstellung jetzt!
BIZEPS

„Bereits bei der Planung für das neue, zentrale Bürogebäude des Landes Oberösterreich, unweit des Linzer Hauptbahnhofes, wird auf die Bedürfnisse behinderter Menschen besonders Rücksicht genommen. Nach heutigen Schätzungen wird allein die behindertengerechte Ausgestaltung dieses Gebäudes 40 Millionen Schilling kosten.“ Das teilte Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer (ÖVP) kürzlich bei einer Pressekonferenz in Linz mit.

„Die behindertengerechte Ausgestaltung von Amtsgebäuden ist generell ein Schwerpunkt des Inneren Dienstes, für den allein im heurigen Jahr über 5 Millionen Schilling aufgewendet werden. Bei der behindertengerechten Adaptierung werden vordringlich jene Bereiche mit hoher Kundenfrequenz mobilitätsfördernd ausgestattet, wie z. B. Schalterstellen, Zulassungsstellen, Sanitätsdienst etc.“

Dazu schrieb Gunther Trübswasser, Abgeordneter der Grünen zum OÖ Landtag, folgenden Leserbrief:

In der jüngsten Ausgabe der „Amtlichen Linzer Zeitung“ rühmt Landeshauptmann Dr. Pühringer die „behindertengerechte Ausgestaltung“ des neuen Verwaltungsgebäudes des Landes beim Linzer Hauptbahnhof, die Investitionen von 40 Mio. S erfordere.

Diese Behauptung ist irreführend und für die Betroffenen diskriminierend, weil sie den Anschein erweckt, als handle es sich dabei um eine freiwillige und großzügige Förderung für Menschen mit Behinderungen.

In Wahrheit wird damit nur die OÖ. Bauordnung eingehalten, die seit Jahren vorschreibt, daß öffentliche Gebäude „barrierefrei“ zu gestalten seien. Außerdem gehören heute Lifte, Rampen und stufenlose Eingänge zum Standard des Bauens, weil sie ebenso alten Menschen, Menschen mit Kinderwagen oder Lieferanten mit schweren Lasten zugute kommen. Die „behindertengerechte Gestaltung“ eines Amtsgebäudes als besondere Rücksichtsmaßnahme zu bezeichnen, ist ebenso absurd, als würde man den Einbau von Damentoiletten als „frauenfördernde Maßnahmen“ darstellen wollen.

Ergänzung zum „Diskriminierungstagebuch“:
Auch in Wien begegnen wir immer wieder ähnlich unsinnigen und unverfrorenen Manipulationen: Da rühmt sich die Friedhofsverwaltung wegen der Errichtung eines Behinderten-WC’s in den neuen Aufbahrungshallen (wenigstens dort!), da wird groß hinausposaunt, daß es in einem Kinderfreibad jetzt einen behinderten“freundlichen“ Bereich gibt und auch ein neuer Steg über den Donaukanal muß für diese Art von Politik herhalten …

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich