Die neuen Amtsräume liegen zwischen einem Umspannwerk, einem Militärlager und einer Sammelstelle für Sondermüll.
Sie liegen hinter einem hohen Drahtzaun in einer ehemaligen Baracke für den U-Bahnbau. Sie liegen auf einem Hügel und sind nur nach Überwindung einer Steigung von mehr als 10% erreichbar. Das ist besonders angenehm bei Wind und Regen, Eis und Schnee garniert mit Rollsplitt. Die Amtsräume liegen zudem noch am westlichen Stadtrand von Wien, am Beginn des Grüngürtels.
Nicht einmal alle Räume im Erdgeschoß sind zugänglich, in den ersten Stock – wo die Referate Fahrtendienst und Behindertenhilfe beheimatet sind – gelangt man nur über eine steile Freitreppe, die über keine rutschsicheren Beläge verfügt.
Die von der Behörde angekündigte „Verbesserung“ besteht aus einer Videokamera mit einer Gegensprechanlage, mit der man bestenfalls amtliche Hilfe herbeiholen könnte.
Und das alles passiert im 21. Jahrhundert. Im Wiener Magistrat scheint die Zeit stehengeblieben zu sein. Wir Betroffene fühlen uns, als hätte uns eine Zeitmaschine ins 20. Jahrhundert versetzt, etwa in die 60er Jahre: Bereits damals hat die Behindertenbewegung in Österreich und in Deutschland gegen für uns installierte Glocken an nicht zugänglichen Amtsgebäuden und gegen Abfertigungen in „Behindertenkammerln“ heftig protestiert.
Der Leiter der zuständigen Magistratsabteilung ist aber der Meinung, der neue Standort der Behörde stelle eine Verbesserung gegenüber dem alten dar – insbesondere was die bauliche Situation betrifft – aber auch die Erreichbarkeit mit der U-Bahn wäre für behinderte Menschen sehr gut und mit dem Auto sei sie sogar besser geworden.
Das sehen die Betroffenen ganz anders: Hätte der Mann sich nur ein einziges Mal in einen Rollstuhl gesetzt, dann würde er so etwas bestimmt nie wieder behaupten. Und wenn Verbesserungen beim Wiener Magistrat so aussehen, dann weiß man, welcher Geist in den Amtsräumen der Stadt Wien immer noch herrscht.
Diese neuen Amtsräume sind nicht nur eine Provokation für alle Betroffenen, sie stellen vor allem auch eine weitere diskriminierende Maßnahme der Stadt Wien dar.
Und das zwei Jahre nach dem Start einer von der Behindertenbewegung initiierten Arbeitsgruppe, in der behindertendiskriminierende Bestimmungen und Maßnahmen der Stadt Wien aufgespürt und – wenigstens teilweise – auch schon beseitigt worden sind.
Bei den Amtsräumen handelt es sich übrigens um jene des Sozialamtes der Stadt Wien in der Kendlerstraße 40a im 16. Bezirk, und in ihnen residiert die Leitung des Fachbereichs Behindertenarbeit.