Selbst erlebt, mann/frau glaubt es kaum!
Ich hab‘ was gegen „pseudomoderne“ Geschäfte, bei denen die „Klamotten“ nicht nur während der Geschäftsöffnungszeiten, sondern auch darnach mitten auf dem Gang stehen, genauer gesagt, die Geschäfte nicht verschlossen werden können, weil es nämlich keine Türen für so manch Einzelgeschäft gibt!
Mir war bis vor kurzem so eine „weltoffene“ Variante noch nicht bekannt. Unser neues „Passage-Citycenter“ in Linz jedenfalls ist derart „eigentümlich“ gebaut!
Dieser „moderne“ Baustil und die Gestaltung der Geschäfte beweist mehr als deutlich, daß Menschen nicht in erster Linie behindert sind, sondern behindert werden!
Daß die wahllos aufgestellten „Kleiderständer“ blinden und sehbehinderten Menschen leicht zum Verhängnis werden können ist vorstellbar. Daß RollstuhlfahrerInnen mit dem Lift und nicht über die Stiege in die Lokale gekommen sein müssen, ist einleuchtend. Es ist für sie der einzige Weg. Das Lokal nach den Geschäftsöffnungszeiten jedoch zu verlassen oder überhaupt erst nach Geschäftsschluß eines dieser Lokale (die teilweise bis 4 Uhr morgens geöffnet haben) zu besuchen, gestaltet sich für RollifahrerInnen zu einer Odyssee!
Ohne großem Aufsehen, erheblichen Zeitaufwand oder telefonischer „Anmeldung“ geht da gar nichts! Der nicht eingerechnete Zeitaufwand wirkt sich dann besonders negativ aus, wenn mann/frau im Café sitzend, eigentlich nur zwischendurch einmal die Toilette aufsuchen will!
Es muß … der Lokalbetreiber informiert werden, … dieser schaltet dann die Alarmanlage aus und … sperrt die Türe vom Lokal auf. … Er verständigt über Funk den Security-Mann des Einkaufsriesen, der irgendwo im Haus unterwegs ist! Bevor dieser nicht eintrifft, wird der/die RollstuhlfahrerIn im Lokal daran gehindert, dieses eigenständig zu verlassen.
In „Zwangsbegleitung“ dieses netten Herrens darf mann/frau dann – an den Kleiderständern vorbei – zum Lift rollen. Der nette Herr bleibt auch gerne an der Klotür stehen und begleitet dich (wenn’s unbedingt sein muß) auch wieder zurück zum Lokal. Beim Heimgehen blüht RollstuhlfahrerIn dann noch einmal das gleiche!
Daß es sich hier um eine Diskriminierung behinderter Menschen handelt, kann wohl nicht bestritten werden. Nur, wer trägt die Verantwortung?