Diskriminierungstagebuch: Weil Recht Recht bleiben muß

Viel zu selten setzen behinderte Menschen ihr Recht auch vor Gericht durch.

Gleichstellung jetzt!
BIZEPS

Wenn es dann doch einmal passiert, wird ihnen das von reaktionären JournalistInnen vorgehalten. Unter dem Titel „Hund Twinky bringt Gewinn“ berichteten am 15. Jänner 2000 die Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN) in sehr diskriminierender Art über einen Vorfall in Los Angeles. Die 50-jährige gehbehinderte Renate Wahlen wollte mit einem Behindertenhund ein Restaurant besuchen.

Für die OÖN stellt sich der Anfang der Geschichte so dar: „Wenn die 50-jährige Renate Whalen und ihr 55 Kilo schwerer Wolfshund Twinky aufkreuzen, ist jeder Restaurantbesitzer in den USA gut beraten, wenn er den beiden nicht die Tür weist.“

Fraglich ist in diesem Zusammenhang schon, ob beim Besuch eines nichtbehinderten Gastes auch von „aufkreuzen“ die Rede gewesen wäre. Aber das ist konsequent von der OÖN. Immerhin wird ja schon in der Überschrift klargemacht, worum es angeblich geht. Der Behindertenhund ist kein Hilfsmittel, sondern soll „Gewinn“ bringen.

Weiter verrät die OÖN: „Bereits zum zweiten Mal hat Whalen jetzt Schadenersatz zugesprochen bekommen, weil ihrem Hund der Zutritt in ein Restaurant verweigert wurde. … Sie beruft sich vor Gericht erfolgreich darauf, dass Hunden von Behinderten laut Gesetz der Zutritt zu Orten, wo sie sonst nicht geduldet werden – wie etwa Restaurants -, ausdrücklich erlaubt sei.“

So ist das also. Hier diskriminiert ein Restaurantbesitzer eine behinderte Frau samt Behindertenhund. Der Besitzer verweist die Frau samt Hund des Lokals und wird dem Gesetz entsprechend zu einer Geldstrafe verurteilt. Nicht, daß sich die OÖN der Meinung des Gerichts anschließen würde, daß man behinderte Menschen nicht diskriminieren darf. Nein, die Böse ist die behinderte Frau. Warum kreuzt sie denn dort auf? Und überdies verrät uns die OÖN weiter: „Einem anderen Restaurantbesitzer hatte sie damit im Mai des Vorjahres umgerechnet 73.420 Schilling abgeknöpft.“

Wahrscheinlich war dies auch die Strafe eines Gerichtes für einen Verstoß gegen ein Gleichstellungsgesetz. Aber was soll’s. Die OÖN haben es nicht verstanden. Warum soll eine behinderte Frau, die schon einmal vom Gericht Recht bekommen hat, dies auch ein zweites Mal einfordern.

Vielleicht, weil Recht Recht bleiben muß, auch wenn es die OÖN nicht verstanden haben.

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