Diskriminierungsverbot in Österreich nicht umgesetzt

Österreich droht gemeinsam mit fünf anderen EU-Staaten ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission, falls es eine EU-Richtlinie über Gleichbehandlung nicht mehr rechtzeitig bis zum 19. Juli 2003 in nationales Recht umsetzt; berichtete ORF-ON.

Für Vielfalt - Gegen Diskriminierung
EU

Die EU-Antirassismusrichtlinie aus dem Jahr 2000 muss bis 19. Juli 2003 in österreichisches Recht umgesetzt sein. (Siehe auch: EU-Kampagne: Für die Vielfalt – Gegen Diskriminierung)

Bisher haben Belgien, Großbritannien, Italien und Schweden alle Vorkehrungen getroffen, um die Vorschrift bis zum Stichtag voll in nationales Recht zu übernehmen.

Frankreich die Vorschrift bisher nur unvollständig umgesetzt, wie Vertreter des Europäischen Parlaments und des Europäischen Netzwerks gegen Rassismus heute in Brüssel erläuterten.

Deutschland, Finnland, Griechenland, Österreich, Luxemburg und Spanien haben bisher keine diesbezüglichen Schritte gesetzt. Die EU-Kommission wird diesen Staaten nun ein „Erinnerungsschreiben“ schicken.

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