In Zusammenhang mit dem bekannt gewordenen Fall einer jungen Frau mit Lernschwierigkeiten, die gegen ihren Willen bzw. überhaupt ohne ihr Wissen sterilisiert wurde, wird hierzulande wieder über Sterilisation diskutiert.
In Österreich ist Sterilisation seit Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsänderungsgesetzes 2001 neu geregelt.
In Deutschland führte die Neuregelung der Sterilisation durch das Betreuungsgesetz von 1992 dazu, dass die Anzahl der jährlich vorgenommenen Sterilisationen offiziell drastisch sank. Kritiker befürchten allerdings, dass vielleicht weniger Sterilisationen beantragt, dafür aber viele illegal durchgeführt werden könnten, d.h. dass die Dunkelziffer steigen könnte.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Stolperstein Nr. 52 der BMKz-Aktion „Stolpersteine auf dem Weg zur Gleichstellung“.