Diskussion um Übersetzung des UN-Übereinkommens hält an

Nach der deutschen Behindertenbewegung sowie den Parteien "die Linke" und den Grünen nimmt die deutsche Bundesregierung im Bundestag dazu Stellung.

UNO-Flagge mit angedeutetem Gesetzestext
BIZEPS

Groß war und ist die Aufregung in Deutschland seit „eklatante Fehler in der deutschen Übersetzung“ des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aufgedeckt wurden. Diese deutsche Übersetzung soll in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz gelten.

Netzwerk Artikel 3: Fehler wären vermeidbar gewesen

So kritisierte beispielsweise Dr. Sigrid Arnade, Vorstandsfrau im NETZWERK ARTIKEL 3 e.V, die falsche Übersetzung von wesentlichen Begriffen.

Beispielsweise die Übersetzung von „Living independently“ als „unabhängige Lebensführung“ statt als „Selbstbestimmt Leben“. Aber auch andere wichtige Wörter – wie „Inclusion“ mit „Integration“ oder „accessibility“ mit „Zugänglichkeit“ statt mit „Barrierefreiheit“ – wurden falsch übersetzt.

Seifert stellte Anfrage

Der behindertenpolitische Sprecher der Linken im Bundestag, Dr. Ilja Seifert, wollte in einer Anfrage im Bundestag wissen: „Wie bewertet die Bundesregierung die öffentliche Kritik aus Betroffenenkreisen an der nunmehr vorliegenden, mit den anderen deutschsprachigen Staaten abgestimmten „offiziellen“ deutschen Übersetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen?“

Kurth: Fehlende Einbindung der Betroffenen

Markus Kurth, Fraktionssprecher für Behindertenpolitik der deutschen GRÜNEN, wollte anlässlich einer Bundestagsdebatte u.a. wissen:

„Wann wird die zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Übersetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zugänglich gemacht, und wie geht die Bundesregierung mit dem Vorwurf um, die gute Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den Menschen mit Behinderungen und deren Verbänden im Vorfeld der Erarbeitung der UN-Konvention nicht auch im Zuge des Übersetzungsprozesses fortgesetzt zu haben?“

Die nun abgestimmte Übersetzung zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz nicht akzeptabel, hielt er fest.

Kritik zurückgewiesen

Die deutsche Bundesregierung weist die Kritik an der deutschen Übersetzung der UN-Konvention zurück.

Die deutsche Arbeitsübersetzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sei den Verbänden behinderter Menschen frühzeitig zur Verfügung gestellt worden. Diese hätten sich dazu schriftlich und mündlich gegenüber dem Ministerium geäußert …

Der nun vorliegende Text sei die abgestimmte Sprachfassung von Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein und werde die Grundlage für das Ratifizierungsverfahren sein, welches die Bundesregierung derzeit vorbereitet. „Die Kritik aus Betroffenenkreisen, dass eklatante Übersetzungsfehler begangen worden seien, ist aus Sicht der Bundesregierung nicht haltbar. Die vorliegende deutsche Übersetzung basiert auf den fundierten Fachkenntnissen aller Beteiligten. Sie wurde unter Berücksichtigung ihrer Interessen sowie des Verlaufs und der Zielstellung der Verhandlungen bei den Vereinten Nationen von den genannten Staaten angenommen“.

Österreich: Bisher keine Reaktion

Bisher ist weder vom Sozialministerium noch vom Außenministerium eine Reaktion bekannt.

Auch in Österreich zeigt man sich in ersten Reaktionen seitens der Behindertenbewegung überrascht, da viele der Begriffe gänzlich falsch übersetzt wurden und nicht dem üblichen Sprachgebrauch – wie er beispielsweise im Behindertengleichstellungsgesetz verwendet wird – entsprechen.

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