Öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses zur Behindertenrechtskonvention
Der für die Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ zuständige unabhängige Monitoringausschuss hält seine sechste öffentliche Sitzung am 26. April von 13 – 17 Uhr in der Arbeiterkammer Steiermark, Hans Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz, ab.
Der weisungsfreie Ausschuss ist das Überwachungsorgan zur UN-Konvention in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind, und hat seine Grundlage in § 13 des Bundesbehindertengesetzes. Der Monitoringausschuss kann unter anderem Beschwerden über Verletzungen der UN-Konvention bearbeiten, Stellungnahmen zu Gesetzen (Gesetzesentwürfen) abgeben sowie zur grundsätzlichen Einhaltung der UN-Konvention durch den Bund Stellung nehmen.
Als Menschenrechtsgremium ist der unabhängige Monitoringausschuss menschenrechtlichen Prinzipien verpflichtet, sowohl der Partizipation und der damit verbundenen Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft als auch der Transparenz und Nachvollziehbarkeit seiner Arbeit. Aus diesem Grund sieht die Geschäftsordnung die regelmäßige Abhaltung von öffentlichen Sitzungen vor.
Im Mittelpunkt der sechsten öffentlichen Sitzung stehen neue Modelle der Finanzierung zur Sicherstellung von Barrierefreiheit und Bereitstellung von Unterstützungsstrukturen. Anstatt als Objekte der Fürsorge von der öffentlichen Hand mit so genannten Sachleistungen versorgt zu werden, wollen Menschen mit Behinderungen vermehrt selbst entscheiden, wie sie Unterstützung und Assistenz nachfragen.
Das z. B. in Deutschland bereits eingeführte so genannte Persönliche Budget (Persönliche Geld), basierend auf dem individuell festgestellten Unterstützungsbedarf, ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung selbstbestimmten Lebens für Menschen mit Behinderungen im Sinne der Menschenrechte.
Der Monitoringausschuss freut sich über die zahlreichen Anmeldungen für die Sitzung und hofft auf eine ausführliche Diskussion des vorgelegten Diskussionspapiers, das sich wie gewohnt vor allem an Menschen mit Behinderungen selbst wendet. Das Papier ist leicht lesbar gestaltet und über die Website des Ausschusses: www.monitoringausschuss.at („öffentliche Sitzungen“) einsehbar.