Diskussion zum Sterbeverfügungsgesetz

Bis zum 12. November 2021 läuft die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf zum assistierten Suizid. Der Österreichische Behindertenrat und dessen Mitgliederorganisationen stehen diesem kritisch gegenüber und fordern stattdessen verbesserte Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Radio Ö1
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Wie BIZEPS berichtete, ist mit dem Gesetzesentwurf zum Sterbeverfügungsgesetz, der im Oktober 2021 veröffentlicht wurde, die Diskussion über dieses heikle Thema erneut entfacht.

Im Ö1 Mittagsjournal vom 27. Oktober 2021 meldete sich der Österreichische Behindertenrat mit seinen Bedenken zu Wort. Vizepräsident Klaus Widl befürchtet, dass sich Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftige Menschen für ihr Leben rechtfertigen müssen.

Es werde zu wenig beachtet, so Widl weiter, dass hinter dem Wunsch sterben zu wollen, neben medizinischen Gründen auch andere Gründe wie z.B. Einsamkeit oder Zukunftsängste stünden.

Es sei zynisch, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Leben selbstbestimmt zu beenden, aber ihnen das Führen eines selbstbestimmten Lebens durch das Fehlen unterstützender Strukturen verunmöglicht werde.

Widl fordert, dass neben dem Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung auch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden müsse.

Ausbau der Persönlichen Assistenz – zentral

Der ehemalige ÖVP-Nationalratsabgeordnete Franz-Joseph Huainigg weist auf die Wichtigkeit von Unterstützungsleistungen wie Persönliche Assistenz hin.

Diese Hilfestellungen können, so Huainigg, die Lebensumstände und somit auch den Lebenswillen von Menschen mit Behinderungen und schweren Erkrankungen wesentlich beeinflussen.

Huainigg kritisiert, dass sich solche Dinge nicht in drei Monaten abklären ließen. Für ihn ist klar – selbstbestimmtes Leben muss vor selbstbestimmtem Sterben stehen.

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