Anlässlich des internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen wurden am 9. Dezember 2024 im Innenministerium unter dem Motto "Inklusion.Einsichten.Aussichten" Veränderungen im Behindertenwesen mit besonderem Bezug zum öffentlichen Dienst diskutiert.
Am 9. Dezember 2024 wurde vom Büro für Behindertenbelange und Barrierefreiheit der Gruppe I/B im Bundesministerium für Inneres zum dritten Mal der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen begangen.
Im Rahmen diverser Präsentationen wurde eine Übersicht über den Stand von Herausforderungen im Behindertenbereich – mit einem besonderen Bezug zum öffentlichen Dienst – geboten.
Respekt und Wertschätzung als Basis von Inklusion
In seiner Eröffnungsrede hob der Leiter der Gruppe I/B (Personal und Organisation) im Bundesministerium für Inneres, Mag. Wolfgang Taucher, die besondere Bedeutung gegenseitigen Respekts und Wertschätzung als fundamentale Basis von Inklusion hervor. Kolleginnen und Kollegen mit Behinderungen seien dabei ein wesentlicher Faktor in der Arbeitswelt des Bundesministeriums für Inneres.
Als Keynote-Speakerin wies die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, auf die Wichtigkeit von Verfahrensvereinheitlichungen im Bereich des Behindertenrechts, des Steuerrechts sowie des Sozialversicherungsrechts im Rahmen eines anzustrebenden „one-stop-shop“-Modells hin. Weiters betonte sie die Wichtigkeit von Karrieremöglichkeiten in Institutionen des Bundes für Menschen mit Behinderungen.
Der Behinderten- und Barrierefreiheitsbeauftragte im BMI, Dr. Wolfgang Willi, erörterte Handlungsmöglichkeiten im Behindertenbereich, etwa den Ausbau der Gebärdensprache, die Erweiterung der Aufnahmemöglichkeiten auf „Behindertenplanstellen“ bereits ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent oder Klarstellungen betreffend die Funktion der Behindertenvertrauenspersonen im Bundesbereich.
Auch das altersbedingte Absinken der Beschäftigungsquote begünstigt Behinderter im Bundesdienst und diesbezüglich zu ergreifender Maßnahmen, die Einführung eines Europäischen Behindertenpasses, die Bedeutung des Katastrophenmanagements in Bezug auf Behindertenbelange und Barrierefreiheitsbelange im Baubereich wurden angesprochen.
Im Bereich der Grund- und Menschenrechte wurde auf das erweiterte Angebot der Sensibilisierung dienender E-Learning-Tools hingewiesen, ebenso wie auf Vorhaben auf dem Gebiet des Seminarwesens. Zudem wurde das kürzlich erfolgreich abgeschlossene Projekt „Wir behindern nicht – Gemeinsam Inklusion“, das etwa die Zertifizierung barrierefreier Dienststellen der LPD Kärnten beinhaltet, erläutert.
Abschließend wurde eine Übersicht über den Status des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022 – 2030 gegeben.