Was sich nun ändert.
Jahre zu spät, aber doch noch, wird nun auf den dauernden Druck der Betroffenen hin, ein Bescheid erlassen, der es RollstuhlfahrerInnen in Zukunft erlaubt, nur mit einer Begleiterperson auf die Aussichtsterasse des Donauturmes zu fahren.
Es wird außerdem in Zukunft auf der Aussichtsterasse Podeste geben, damit RollstuhlfahrerInnen über die Brüstung sehen können.
Aus Sicherheitsgründen, so heißt es, werden nur drei RollstuhlfahrerInnen gleichzeitig hinaufgelassen.
Auch in Zukunft wird das Restaurant am Donauturm für RollstuhlfahrerInnen nicht zugänglich sein.
Dieses Beispiel zeigt, daß nur mit anhaltendem Widerstand positive Veränderungen erreichbar sind.
Unser nächstes Ziel bei der Beseitigung von Diskriminierungen ist daher folgerichtig der Paragraph 35 des Wiener Veranstaltungsstättengesetzes.
Schon seit Jahren bekämpfen wir diesen Paragraphen, der uns von sehr vielen Orten aussperrt.