Dr. Hansjörg Hofer erneut zum Behindertenanwalt bestellt

Die Funktionsperiode des amtierenden Behindertenanwaltes endete im Frühjahr 2021 und die öffentliche Ausschreibung dieser Funktion erfolgte im März dieses Jahres.

Hofer, Mückstein
Marcel Kulhanek/BMSGPK

Mit Wirkung vom 14.06.2021 hat Sozialminister Dr. Wolfgang Mückstein Herrn Dr. Hansjörg Hofer zum Behindertenanwalt bestellt. Dieser hatte die Funktion bereits seit Mai 2017 inne und führt somit seine Aufgaben als Vertreter von Menschen mit Behinderungen fort.

„Herr Dr. Hofer hat seine Aufgaben in den vergangenen Jahren mit größtem Einsatz und ausgezeichnet erfüllt und gilt unbestritten als Experte im Bereich der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“, gratuliert Sozialminister Dr. Mückstein.

Der Behindertenanwalt ist gemäß Bundesbehindertengesetz zuständig für die Be­ratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, die sich diskriminiert fühlen und ist somit eine wichtige Einrichtung für Gleichberechtigung und Chancengleichheit in Österreich. Er ist selbständig, unabhängig und an keine Weisungen gebunden.

Generelle Aufgaben/Kompetenzen des Behindertenanwalts:

  • Untersuchungen zum Thema Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
  • Veröffentlichung von Berichten und Empfehlungen
  • Der Behindertenanwalt kann Verbandsklagen einbringen
  • Verpflichtung zur jährlichen Vorlage eines Tätigkeitsberichts an den Sozialminister; dieser muss den Bericht dem Nationalrat vorlegen
  • Verpflichtung zur mündlichen Berichterstattung an den Bundesbehindertenbeirat

Die Funktionsperiode des amtierenden Behindertenanwaltes endete im Frühjahr 2021 und die öffentliche Ausschreibung dieser Funktion erfolgte im März dieses Jahres. Es langten 6 Bewerbungen ein, wovon im Laufe des Bewerbungsprozesses eine Bewerbung zurückgezogen wurde.

Hofer, Mückstein
Marcel Kulhanek/BMSGPK

Nach Durchführung eines öffentlichen Hearings durch den Österreichischen Behindertenrat (ÖBR), welches pandemiebedingt erstmalig als Live-Stream übertragen wurde, und nach Anhörung des Bundesbehindertenbeirates, erfolgte die Bestellung von Dr. Hansjörg Hofer.

„Die Funktion des Behindertenanwalts ist äußerst wichtig. Daher freue ich mich, dass mit Dr. Hofer jemand, der seine Kompetenz bereits in der Vergangenheit unter Beweis gestellt hat, diese Funktion auch in Zukunft ausüben wird und ich freue mich auf eine weiterhin ausgezeichnete Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen mit Behinderungen in Österreich“ so der Sozialminister abschließend.

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2 Kommentare

  • Freue mich sehr, dass so eine kompetente Person wie Dr. Hofer wiedergewählt wurde.
    Gute Entscheidung. LG

  • Ich freue mich und gratuliere zur Wiederbstellung!
    In alter Freundschaft (vormals IV)