Dr. Martin Mayr (Wirtschaftskammer) ohne Realitätsbezug

Verärgert zeigt sich die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) über die jüngsten Äußerungen des Leiters der Sozialpolitischen Abteilung der Bundeswirtschaftskammer Dr. Martin Mayr.

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Dieser hatte am Donnerstag in einer Stellungnahme gegenüber dem ORF den Kündigungsschutz für behinderte Menschen als Grund für deren Arbeitslosigkeit angeführt. „Wenn ein behinderter Mensch im Betrieb nicht zu verwenden ist, so kann der Unternehmer trotzdem diesen Mitarbeiter nie kündigen“, so Mayr.

„Diese Aussage ist schlichtweg falsch“, so Heinz Schneider, Generalsekretär der ÖAR. Zum einen konnten Unternehmer schon immer behinderte Menschen kündigen, wenn sie sich auf gar keinen Fall im Betrieb einsetzen ließen.

Hier hat der zustimmungspflichtige Beirat auch schon in der Vergangenheit für alle Seiten akzeptable Lösungen gefunden. Dieses läßt sich mittels Statistiken belegen.

Zum anderen ist durch die jüngste Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes der Kündigungsschutz für die ersten drei Monate ab Einstellung weggefallen. „Wird die behinderte Person innerhalb dieser drei Monate gekündigt, braucht nicht einmal der Beirat kontaktiert werden“, stellt der Generalsekretär klar.

Vor diesem Hintergrund erscheint die Aussage des Vertreters der Bundeswirtschaftskammer haltlos und entspricht nicht der Realität. „Allerdings stellt sich die Frage, ob nicht in dem „geschützten Betrieb“ Wirtschaftskammer über einen gelockerten Kündigungsschutz angesichts dieser jüngsten unseriösen Äußerungen nachgedacht werden muß“, regt Schneider an.

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