Dringend gesucht! Vorsitz des oberösterreichischen Monitoringausschusses seit eineinhalb Jahren unbesetzt

Seit September 2015 ist die Leitung der oberösterreichischen Antidiskriminierungsstelle und der damit verbundene Vorsitz des oberösterreichischen Monitoringausschusses unbesetzt.

Ortschild mit Aufdruck Oberösterreich
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Bei der Stellenausschreibung Herbst 2016 konnte keine ausreichend qualifizierte Person gefunden werden. Das bedeutet, dass der oberösterreichische Monitoringausschuss seit eineinhalb Jahren nicht arbeiten kann. Die letzte Sitzung des Monitoringausschusses fand am 7. September 2015 statt.

Mitglieder sind in Sorge

Diese Tatsache versetzt die Mitgliederinnen und Mitglieder des Monitoringausschusses in große Sorge. „Nachdem die Ausschreibung im letzten Herbst erfolglos war, ist meine Sorge, dass sich bei dieser neuerlichen Stellenausschreibung wieder nicht ausreichend qualifizierte Personen bewerben“, so Gunther Trübswasser, Mitglied des oberösterreichischen Monitoringausschusses.

Die Stelle wurde mit 30. Jänner 2017 neu ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 23. Februar 2017. Wenn Sie Interesse haben sich für die Leitung der oberösterreichischen Antidiskriminierungsstelle zu bewerben, dann finden Sie unter diesem Link die Stellenausschreibung.

Aus der Ausschreibung:

Die Bestellung zur Leiterin oder zum Leiter der Antidiskriminierungsstelle gilt jeweils für die Dauer von sechs Jahren.

Aufgaben:

  • Unterstützung der Opfer von Diskriminierungen insbesondere durch Beratung über die auf Grund des vorliegenden Gesetzes gegebenen Möglichkeiten der Rechtsverfolgung von Verletzungen des Diskriminierungsverbotes;
  • Förderung, Schutz und Überwachung der Durchführung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, BGBl. III Nr. 155/2008, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Stelle des Landes gegeben ist;
  • Information aller Betroffenen über getroffene Maßnahmen sowie über bereits geltende Vorschriften zur Antidiskriminierung in geeigneter Form;
  • Vorlage von Empfehlungen und Durchführung von unabhängigen Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Diskriminierungsverbot;
  • Wahrnehmung von Informationspflichten aus der Arbeitnehmer-Freizügigkeits-Richtlinie
  • Begutachtung und Anregung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen sowie
  • Pflege des sozialen Dialoges mit den sachlich in Betracht kommenden Nichtregierungsorganisationen.
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Ein Kommentar

  • Mich wundert es nicht, dass sich für diese Stelle niemand findet, bei diesen hohen Voraussetzungen, die mann/frau mitbringen muss.
    Und „am Wichtigsten“ dürfte die Besetzung der Oö. Antidiskriminierungsstelle incl. Oö. Monitoringausschuss dem Land OÖ auch nicht sein – gelinde ausgedrückt…
    Es ist der reinste Wahnsinn was in OÖ im Bereich Soziales/Behinderung abgeht.