Druck auf Frauen, die sich für eine Abtreibung entscheiden, darf nicht erhöht werden

BIZEPS: Die derzeitige Regelung zur „eugenischen Indikation“ ist zu ändern.

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„Ich bin für den uneingeschränkten Schutz und Unterstützung der Frauen, die zu so einer Entscheidung kommen oder kommen müssen. Ich bin aber auch gegen die Ungleichbehandlung von behinderten Föten gegenüber nicht behinderten Föten in Bezug auf die Frist“, hält Cornelia Scheuer von BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben fest.

Beim Punkt „eugenische Indikation“ (§ 97 Abs. 2 StGB) besteht derzeit die Regelung, dass wenn „ernste Gefahr besteht, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde“ auch jenseits der ersten drei Monate – sogar bis kurz vor der Geburt – abgetrieben werden darf.

Gegen diese Regelung spricht sich BIZEPS aus und Cornelia Scheuer hält abschließend fest: „Ganz im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen darf da keine Ungleichbehandlung sein.“ Diese Forderung darf aber nicht dazu verwendet werden, um das Recht von Frauen auf die Selbstbestimmung über ihren Körper einzuschränken. Man sollte auch grundsätzlich überlegen, diese Regelung aus dem Strafrecht zu nehmen.

Der UN-Fachausschuss zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat schon bei Österreichs Staatenprüfung 2013 festgehalten: Es sei „jegliche Unterscheidung des Zeitrahmens, in dem ein Schwangerschaftsabbruch nach dem Gesetz ausschließlich aufgrund von Behinderung möglich ist, abzuschaffen“.

In der aktuellen Diskussion werden viele verschiedene Aspekte beim Schwangerschaftsabbruch diskutiert. „Der Druck auf Frauen, die sich für eine Abtreibung entscheiden darf nicht erhöht werden“, hebt Cornelia Scheuer abschließend hervor.

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11 Kommentare

  • Ich als selbst Frau – gelinde gesagt – bin verwundert über ihren ersten Satz: Ich weiß nicht, ob Sie selbst Kinder haben, aber man wird mir zustimmen, dass man vor, während und nach der Geburt nicht unbedingt zurechnungsfähig ist. Und die weitreichende Entscheidung, dass ich ein Kind TÖTEN LASSE (nichts Anderes IST Spätabtreibung!) wäre mir dann zuzumuten? Wohl eher kaum.
    Ich sehe es auch als UNBEDINGT Partnerschaftsentscheidung: Selbst, wenn der Partner nicht bei der Mutter bleiben möchte, sollte er mitentscheiden können, weil wenn man sich die (Ob)Sorge teilt, er für das Kind zahlt etc. betrifft das I H N genauso.
    „Nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung verlassen in ca. 50% aller Fälle die Väter innerhalb der ersten drei Jahre die Familie und auch in vollständigen Familien liegt die Hauptlast von Pflege, Organisation und sonstigen Anforderungen im Zusammenhang mit einem Kind mit Behinderung meist bei der Mutter.“ schrieben Sie: Stellen sie uns bitte diese Zahlen zur Verfügung? DANKE!!!!

  • Ich verstehe die Aussagen von Cornelia auch nicht! Einerseits soll der Druck auf Frauen, die sich für eine Abtreibung entscheiden, nicht erhöht werden. Okay! Doch wie lässt sich das mit der Ungleichbehandlung von behinderten Föten gegenüber nicht behinderten Föten in Bezug auf die Frist, vereinbaren? Diese Frage bleibt bei allen Kommentaren unbeantwortet.

  • Bei diesem Thema sehe ich unbedingt die Perspektive der Frau im Vordergrund. Da wo Partnerschaft funktioniert, wird eine Entscheidung über eine Abtreibung vermutlich auch partnerschaftlich getroffen werden. Aber Tatsache ist, dass es häufig der Grund ist, mit der Situation allein gelassen zu werden, die Frauen dazu treibt, sich gegen ihr ungeborenes Kind zu entscheiden. Nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung verlassen in ca. 50% aller Fälle die Väter innerhalb der ersten drei Jahre die Familie und auch in vollständigen Familien liegt die Hauptlast von Pflege, Organisation und sonstigen Anforderungen im Zusammenhang mit einem Kind mit Behinderung meist bei der Mutter. Umgekehrt ist es die Frau, die die physischen psychischenund oft auch sozialen Folgen einer Abtreibung trägt.
    Was die Thematik generell angeht: Das Thema ist zu sensibel, um es über Presseaussendungen zu diskutieren. Das wird in diesem Artikel sehr deutlich, der genau versucht, die Interessen sowohl aus Siciht von Menschen mit Behinderung als auch aus Sicht von Frauen allgemein zu berücksichtigen. Die einzig sinnvolle Möglichkeit aus meiner Sicht wären Gesprächsgruppen von Frauen mit und ohne Behinderung, in denen in einer grundsätzlich wechselseitig wertschätzenden Form in einem geschützten Rahmen die Standpunkte diskutiert werden. Und erst mit Ergebnissen aus solchen Gruppen sollte man an die Öffentlichkeit gehen.

    • Ich habe selbst ein – vermutlich behindetes – Kind abgetrieben und muss leider sagen: SIE HABEN KEINE AHNUNG, WOVON SIE SPRECHEN! Selbstverständlich ist es eine Partnerentscheidung.
      SYSTEMatisch wird aus Frau-Sicht beraten, DAS ist jedoch die falsche Sichtweise und viel zu wenig.
      Man braucht auch nicht wertschätzend diskutieren, alles Quatsch.
      Wir – die Spätabtreiberinnen – sind schlicht staatlich beratete AUFTRAGSMÖRDERINNEN, dem Arzt/die Ärztin als AusführerIn.

    • Sehr geehrte Frau Barbara Levc! Sie verschriftlichen die Ahnungslosigkeit der Menschen: Es wird vermischt die Frage Gebären ja oder nein UND aufziehen ja oder nein.
      In Zeiten, wo Frauen selbst keine Kinder bekommen können, sollte sich die Frage von Gebähren gar nicht stellen, die der Erziehung schon.
      Und wenn man sich dazu nicht im Stande sieht (was ich voll verstehe!), dann gibt’s Möglichkeiten. Das Kind gar nicht auf die Welt kommen zu lassen, ist kein Weg.

  • Ich hatte bereits beim Facebookposting von Bizeps darauf hingewiesen, dass es keine „eugenische Indikation“ gibt – und nun wird das sogar so als Mail im Newsletter ausgeschickt.

    Sehr schade, dass es auf FB keine Reaktion von Bizeps auf meinen – dort bereits vor 2 Tagen gesetzten diesbezüglichen – Kommentar gibt, aber noch schlimmer ist, dass ein Verein wie Bizeps sich einer solchen Phrasendrescherei bedient, die lediglich in der Petition aus einer ganz bestimmten Ecke kommt. Das nennt man wohl auf den fahrenden Zug aufspringen? Das Wort kommt – um es auch hier nochmals zu sagen – nur in der Petition vor, nicht aber im § 97 Abs. 2 StGB https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/97?fbclid=IwAR2SxBPzUtziNtcY6UZo3K3Mh1OIRM9iTVz_fXvsiSo0GhA6s4VCdaKquQA

    Bevor man solche Begriffe verwendet sollte man zuerst die selbst gewählten Quellen lesen, und sich informieren ob das denn tatsächlich im Wortsinn das ist was man sagen möchte. Ich denke nicht, dass Bizeps der österreichischen Ärzteschaft vorwerfen möchte, dass bisher behinderte Kinder abgetrieben wurden weil in Österreich auf die Rasse und gesunde DNA geachtet wird, um einen gesünderen Menschen „zu züchten“?? Denn genau das wird im Subtext mit diesem Begriff transportiert. Und ja, Yasemin sagt es schon, der Artikel klingt nach „wasch mich, aber mach mich nicht nass“.

    Für mein Empfinden beschädigt ein solcher Artikel mit solchen Begrifflichkeiten die Community der Menschen mit besonderen Bedürfnissen eher, als dass er der Sache dienlich ist. Ich finde, dass wir als Menschen, die soziale staatliche Unterstützung und Fürsorge in welcher Form auch immer benötigen, uns nicht ins Eck der Ungebildeten stellen lassen dürfen. Was aber passiert wenn ein öffentliches Medium wie diese Plattform solche Artikel postet.

    Zum Thema hat übrigens der Falter auch einen informativen Artikel veröffentlicht: https://www.falter.at/archiv/wp/das-ziel-ist-den-legalen-schwangerschaftsabbruch-zu-fall-zu-bringen?fbclid=IwAR02pfuJkUYN5ZYq58elIRFUjA-wM_wsp8l4U0IrZIr0RqfJ9I18-tOzFkk Auch der hier interviewte Arzt verwahrt sich davor, von eugenischer Indikation zu sprechen. Unter Eugenik würde man nämlich etwas verstehen, das wir in unserem Staat ganz sicherlich nicht mehr haben wollen – und zum Glück auch nicht haben: https://de.wikipedia.org/wiki/Eugenik

    Und wenn man dann diesen Aspekt bedacht hat, sieht man vielleicht auch die wohl schwerste unnd weitreichendste Entscheidung, die eine Frau in ihrem Leben überhaupt treffen kann, mit anderen Augen. Denn selbst wenn ein Paar zusammen diese Entscheidung als letzte Konsequenz wählt, ist es immer noch der Körper der Frau in dem das Kind stirbt. Niemand wird leichtfertig sein Kind abtreiben, schon garnicht zu einem Zeitpunkt wo das Kind bereits lebensfähig wäre, weils ihm heute grade so zwischen die Morgentoilette und den 10-Uhr-Kaffee passt.

    • Ich verstehe Ihren Punkt. Der Begriff „eugenische Indikation“ steht NICHT im § 97 Abs. 2 StGB. Das gilt aber für der Begriff „embryopathischer Indikation“, der dort auch nicht steht. Es geht dabei um die Beschreibung einer Intention der Gesetzesstelle.

      Beide Begriffe („eugenische Indikation“ & „embryopathischer Indikation“) werden in Ö verwendet. Wikipedia verweist sogar extra darauf. wenn dort zu lesen ist: „In Österreich wird von eugenischer Indikation gesprochen.“
      https://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch_mit_embryopathischer_Indikation

      Es verwundert daher nicht, dass daher beide Begriffe sowohl in den Medien als in höchstgerichtlichen Entscheidungen vorkommen. Gerade der Zusatz, dass schon „eine ernste Gefahr“ reicht zeigt, dass es eben nicht nur um eine embryopathische Indikation geht. Siehe dazu auch Diskussion um § 218a StGB in Deutschland (-> „medizinische Indikation“)

      Die Situation ist komplexer als Sie es darstellen und wir haben daher auch eine differenzierte Aussendung gemacht.

    • Zuerst danke für diese Antwort, und das Eingehen auf die Thematik. An eine differenziertere Aussendung kann ich mich leider nicht erinnern, die habe ich wohl übersehen. Gibt es dazu einen Link?


      Allerdings ändert das nichts daran, dass ich immer noch das Wort „eugenisch“ für die falsche Wortwahl halte. Selbst wenn dies als Begriff in den österreichischen Medien offenbar immer wieder üblich ist, und auch so in Gerichtsurteilen verwendet wird, halte ich das Wort für etwas das Frauen, die eine Abtreibung vornehmen lassen (müssen), in ein Licht rückt, das hart an Diskriminierung kratzt. Sie verlinken die Wikipedia: Wenn man dort über die Fußnote 5 zum Artikel weiter geht, der das Wort eugenische Indikation und den Gebrauch in Österreich weiterführend erklärt https://web.archive.org/web/20080424010822/http://oe1.orf.at/69347.html so wird man auch lesen, dass solche Abtreibungen nur im äußersten Notfall vorgenommen werden. Die Wortwahl jedoch vermittelt das Gefühl, als wäre so ein Eingriff in das Leben des ungeborenen Kindes, und das der Mutter, etwas das Gang und Gäbe wäre. Was so nicht stimmt.

      Ich möchte damit nur sagen, dass eine Wortwahl, nur weil sie „üblich“ ist, noch lange nicht für gut befunden werden muss. Im Gegenteil wäre im Rahmen dieser heißen Diskussion jetzt die Gelegenheit dazu ein Umdenken in der Gesellschaft einzuleiten. Selbst wenn dieser Begriff klinisch und wissenschaftlich verwendet wird – oder sich in Gesetzestexten möglicherwiese finden sollte: als aufgeklärte Gesellschaft muss man sich überlegen ob man solche Botschaften transportieren will. Als Medium einer Community steht man ebenfalls vor der Wahl, welche Botschaften man direkt oder indirekt senden möchte.

      Last but not least: in der Schweiz und in Deutschland gibt es eine Lösung zum Schwangerschaftsabbruch, die der österreichischen ähnlich ist. Beide kommen aber ganz ohne das Wort „eugenisch“ oder „embryopathische Indikation“ aus (s. Ihr Link zur Wikipedia). Eine Lösung wäre es sich dem Vorgehen im übrigen deutschen Sprachraum anzuschließen – und das Gesetz dann im Interesse der betroffenen Menschen sogar noch zu verbessern, anstatt bereits vorhandene Rechte am Ende womöglich wissentlich zu beschneiden. Hand in Hand damit muss auf jeden Fall zwingend eine Verbesserung der sozialen und staatlichen Unterstützung für Eltern und alleinerziehende Mütter mit behinderten Kindern erwirkt werden! Das würde sowohl die Diskriminierung der Frau als auch die der behinderten Kinder gegenüber den nicht behinderten Kindern aufheben – der geborenen und der ungeborenen.

  • Nachtrag: Spannender Artikel unter http://www.imabe.org/index.php?id=670 – behandelt die Abtreibung.

  • Ich lese den Artikel ähnlich wie yasemin: Für Frauen, aber gegen Abtreibung – DAS kann nicht zusammengehen.
    Weiters verwunderlich, dass dieses Thema aus reiner „Frauensicht“ und ihrer Selbstbestimmung angegangen wird: Soll DAS nicht im Idealfall eine partnerschaftliche Entscheidung sein?
    Art. 2 EMRK ist eigentlich – aus meiner Sicht – sehrunmissverständlich. Warum hat man sich dies daher nicht aus Verfassungssicht angeschaut?
    Warum geht eine Lösung nicht von einem ganz anderen Standpunkt aus?: Entscheidung, ob Kind auf die Welt kommt oder nicht, stellt sich gar nicht, jedoch die Entscheidung, ob DIE ELTERN das Kind wollen oder nicht. Sollten sie sich FÜR das Kind entscheiden, stelle ich RECHTLICH die notwendigen Unterstützungen sicher. Somit lastet die Entscheidung nicht auf der Frau UND ich transferiere das Thema zu einem Partnerschaftsthema.

  • Und was will Frau Scheuer nun? Keine Ungleichbehandlung oder doch Einschränkung der Selbstbestimmung? Der Artikel liest sich nach ‚Wasch mich aber mach mich nicht nass.‘.