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Dürfen Staatsekretäre ahnungslos sein?

Die ÖAR fürchtet durch Auflösung der Bundessozialämter den Verlust einer kompetenten Anlaufstelle.

Dem am Montag den 4. April 2005 im Kurier geäußerten Vorschlag von Staatsekretär Finz nach quasi Auflösung des Bundessozialamtes und seiner Landesstellen stehen Experten innerhalb und außerhalb der ÖAR fassungslos und ablehnend gegenüber.

„Der Mann weiß offensichtlich nicht wovon er spricht, oder er arbeitet mit billigen Tricks, um sich ins Gespräch zu bringen“ stellt dazu der Präsident der ÖAR, Dr. Klaus Voget, fest.

Der Generalsekretär der ÖAR, Eduard Riha, erläutert dazu Details: „Das Bundessozialamt sichert mit einer äußerst schlanken Verwaltung eine ungeheure Fülle von Aufgaben zur Beratung und Förderung behinderter Menschen. Die Bündelung dieser Maßnahmen macht deshalb Sinn, weil das Bundessozialamt über Experten in den unterschiedlichsten Bereichen verfügt. Arbeitsplatzprobleme, Maßnahmen der Barrierefreiheit, aber auch qualifizierte, medizinische Begutachtung können dort von umfassend sachlich Kundigen zentral bearbeitet werden. Das moderne Schlagwort vom ‚one-stop-shop‘ ist dort weitgehend verwirklicht.“

Dieses bewährte – und in den letzten Jahren wohlreformierte – Instrument zu zerschlagen und auf die Ebene der Bezirkshauptmannschaften herunterzubrechen, hätte zwei mögliche Folgen:

Entweder wären dann all diese Experten in jeder einzelnen BH notwendig (es gibt sie in der notwendigen Zahl und Qualifikation nicht!), dann würde das ein Vielfaches an Dienstposten benötigen, was nicht ernsthaft die Intention eines Finanzstaatssekretärs sein kann oder aber einen gewaltigen Qualitätsverlust in der Betreuung der Klienten bedeuten. Eine weitere Dezentralisierung der Ansprüche behinderter Menschen würde unweigerlichen zu unterschiedlichen Qualitätsstandard führen. Will das die Bundesregierung? Rechte behinderter Menschen müssen für alle ÖsterreicherInnen gleich gelten und es darf nicht eine Glücksfrage sein, ob man gerade im richtigen Bundesland lebt.

Die ÖAR jedenfalls warnt im Interesse der behinderten Menschen des Landes vor einem solchen Schritt. Staatsekretär Finz wäre gut beraten, sich in Zukunft kundig zu machen, welchen Weg seine Kollegen in anderen Ministerien einschlagen. Denn durch das geplante Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, welches mit 1. 1. 2006 in Kraft treten soll, wird ein Schiedsgericht zur Schlichtung diskriminierender Tatbestände beim Bundessozialamt und all seinen Landesstellen eingerichtet werden. Ehe er gut eingespielte Verwaltungsstrukturen in Frage stellt, wären der Dialog und die Kooperation mit Fachleuten anzustreben, um nicht mit solchen Aussagen hunderttausende behinderte ÖsterreicherInnen auf’s tiefste zu verunsichern.

Die ÖAR jedenfalls fand in den vergangenen Jahrzehnten im Bundessozialamt (früher: Landesinvalidenamt) einen kundigen und kooperativen Partner, den sie nicht missen möchte.

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