Durchbruch für die Rechte von HeimbewohnerInnen

VfGH-Erkenntnis bringt Verbesserung des Rechtschutzes: Regelung von Freiheitsbeschränkungen in Pflegeheimen ist Bundeskompetenz

Verfassungs- u. Verwaltungsgerichtshof
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„Ein Meilenstein für die Rechte der Heimbewohner“, freut sich Peter Schlaffer, Geschäftsführer des Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft (VSP).

In seinem Erkenntnis vom 28.6.2003 (G208/02-16) hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, dass der Bund für die Regelung von Freiheitsbeschränkungen in Pflegeheimen zuständig ist.

Dem vorangegangen war ein Kompetenzkonflikt, ob Bund oder Länder für die gesetzliche Regelung von Freiheitsbeschränkungen zuständig seien. Für bundesweit einheitliche Standards zum Schutz der persönlichen Freiheit für Heimbewohner hat sich der Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft schon lange eingesetzt.

Bundesregelung bietet mehr Lebensqualität

Damit die Lebensqualität für alte und behinderte Menschen in Heimen und Einrichtungen verbessert werden kann, müssen österreichweit die gleichen Voraussetzungen für Freiheitsbeschränkungen gelten. So hat der VSP den Entwurf des Justizministeriums zu einem bundesweit geltenden Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) vom August 2002 ausdrücklich begrüßt. Da der VfGH nun entschieden hat, dass der Bund zuständig ist, steht der Umsetzung des HeimAufG nichts mehr im Wege.

Bewohnervertretung

Das HeimAufG legt u.a. fest, wann und wie ein Heimbewohner in seiner Freiheit beschränkt werden darf. Es sieht Bewohnervertreter vor, die von jeder Beschränkung zu informieren sind. Im gerichtlichen Überprüfungsverfahren vertreten sie die Heimbewohner. Mit der Einrichtung der Bewohnervertretung sollen die Vereine für Sachwalterschaft beauftragt werden.

Peter Schlaffer erklärt: „Der VSP ist bereit, die aus dem Heimaufenthaltsgesetz erwachsenden Aufgaben zu übernehmen. Durch unsere Erfahrungen in den Bereichen Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft bringen wir großes Fachwissen und Kompetenz mit. Eine ausreichende Finanzierung ist jedoch notwendig.“

Menschenwürde

Um einen optimalen Rechtsschutz zu gewährleisten, wird sich der VSP mit allen Kräften einsetzen. Dabei steht die menschenwürdige Lebens- und Wohnsituation für die HeimbewohnerInnen im Mittelpunkt. So fordert der VSP auch, dass mehr qualifiziertes Personal in Pflegeeinrichtungen zur Verfügung steht.

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0 Kommentare

  • Wenn es in einem Artikel um die Rechte von HeimbewohnerInnen geht, und das Wort Bewohnervertretung vorkommt, ist uns von WIBS (Wir informieren und beraten selbst) ganz wichtig zu sagen: BewohnerInnenvertretung ist es nur, wenn Bewohner selber für sich selbst sprechen, wären und nicht nur Personen von auswärts.

    In Deutschland gibt es schon viele Jahre lang das Modell der Heimbeiräte, wo Bewohner mitbestimmen. Es ist Gesetz. In Österreich gibt es immer noch keine Heimbeiräte oder ähnliches. Wir bitten drum, dass immer mehr die Betroffenen (ältere, jugendliche, behinderte Menschen) sich treffen und mitbestimmen. Das soll auch in Österreich Gesetz werden. Eine Bewohnervertretung, die nur vom Verein für Sachwalterschaft eingerichtet wird, ist uns zu wenig.

  • Mir ist v.a. die Stelle mit den Bewohnervertretern ins Auge gesprungen. Gilt das auch für Behindertenheime? Und welche Aufgaben übernimmt dann der Verein für Sachwalterschaft?