Duschverordnung

Eine neue Verordnung des Sozialministeriums zum Pflegegeldgesetz sorgt für Aufregung unter Behindertenorganisationen.

Eleonore Hostasch
ÖAR

Geht es nach den Wünschen von Sozialministerin Lore Hostasch, so soll die finanzielle Unterstützung, die behinderten Menschen für ihre Körperpflege geleistet wird, massiv gekürzt werden, berichtet der „Falter“.

Bisher erhielten behinderte Menschen, die sich alleine nicht duschen konnten, einen Kostenzuschuß für tägliches Duschen. Ab nun soll es nach dem Wunsch des Sozialministeriums ausreichend sein, wenn sich Behinderte zweimal die Woche 25 Minuten brausen. Ein entsprechender Plan liegt in den Schubladen des Ministeriums, informiert „Falter“.

Wer mehr Hygiene will, muß in Zukunft ein ärztliches Attest vorlegen. Auch Menschen mit Harninkontinenz werden gegängelt: Wurden für die Körperpflege früher 4 mal 10 Minuten gestattet, so sollen es in Zukunft nur noch ‚ 4 mal 5 Minuten pro Tag sein.

„Das ist ein Anschlag des Sozialministeriums auf unsere Menschenrechte“, ärgert sich Annemarie Srb-Rössler vom Verein BIZEPS. Im Sozialministerium überlegt man angesichts der Proteste bereits, die umstrittene Regelung neu zu überdenken.

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