Duzdar: Europaweit einheitliche Regeln für digitale Barrierefreiheit

EU-Richtlinie setzt weiteren Schritt zur Verringerung der digitalen Kluft

Muna Duzdar
BKA/Wenzel

Mit der morgen in Kraft tretenden sogenannten „Webaccessibility Richtlinie“ setzt die EU erstmals einheitliche Standards zur Barrierefreiheit in allen EU-Mitgliedstaaten um. Die Richtlinie umfasst Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen.

Damit werden die Websites, insbesondere für Menschen mit Behinderung, besser zugänglich. Die Websites werden besser wahrnehmbar, indem sie lesbar, hörbar und taktil erfassbar werden, besser bedienbar, indem alle Eingabegeräte wie Tatstatur, Maus und Touchscreen unterstützt werden und auch verständlicher und robuster, damit Technologien wie Screenreader problemlos damit umgehen können.

„Barrierefreies Internet ist ein wichtiger Schritt, um die digitale Kluft zu schließen. Nur wenn alle Menschen die technischen Möglichkeiten haben, am digitalen Wandel zu partizipieren, können sie auch von den Fortschritten profitieren. Von barrierefreien Lösungen dagegen profitieren alle“, zeigt sich die Staatssekretärin für Digitales, Muna Duzdar, erfreut.

„Das Bundeskanzleramt hat die Vorgaben weitgehend schon heute erfüllt. Das betrifft sowohl die eigene Homepage als auch die vom Bundeskanzleramt gestalteten Webseiten wie digitales.oesterreich.gv.at und HELP.gv.at“, so Duzdar.

Bereits 2008 hat das Kompetenzzentrum zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen die erste „Accessibility Evaluierungen“ durchgeführt und das Bundeskanzleramt auf den 1. Platz gereiht. „Seitdem wurde stets versucht, mit den dynamischen Entwicklungen Schritt zu halten“, so Duzdar.

Die Richtlinie ist auf „neue“ Inhalte (d.h. Inhalte, die nach Inkrafttreten der Richtlinie veröffentlich wurden) binnen 21 Monate, auf „alte“ Inhalte (d.h. Inhalte, die vor dem Inkrafttreten bereits veröffentlicht waren) binnen 45 Monate und auf mobile Apps binnen 54 Monaten nach Inkrafttreten anzuwenden. Die Richtlinie sieht außerdem auch ein regelmäßiges Monitoring über den Umsetzungsstand in den Mitgliedstaaten vor.

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Ein Kommentar

  • Endlich gibt es eine Norm dazu!