E-Government for ALL

Unter diesem Titel lud die Arbeitsgruppe "Barrierefreie Medien" des Gleichstellungsbeirates der Kärntner Landeshauptstadt Klagenfurt zu einem Informationsveranstaltung am 23. Jänner 2008 in das Verwaltungszentrum des Landes ein.

Jeitler, Miesenberger, Papst beim Gleichstellungsbeirat
Gleichstellungbeiat / Sabine Knopper

„Der Gleichstellungsbeirat der Landeshauptstadt Klagenfurt ist mit dem Ablauf der gestrigen Veranstaltung sehr zufrieden“, hält Andreas Jeitler, Vorsitzender des Beirates, im Rückblick fest und ergänzt: „Die Anzahl von ca. 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Wirtschaft, Behörden und Verwaltung sowie weiterer Organisationen zeigte uns, dass auch in Kärnten das Interesse im Hinblick auf einen möglichst barrierefreien Zugang zu Informationssystemen vorhanden ist.“

Übergangsfrist verstrichen

Ausgangspunkt für die Veranstaltung war unsere Beobachtung, dass das Ende der Übergangsfrist zur Schaffung von barrierefreien Internetangeboten laut E-Government-Gesetz, der 1.1.2008, verstrichen ist, viele Behörden diese jedoch unverrichteter Dinge vorbeiziehen ließen.

„Daher sahen wir Handlungsbedarf, auch in Kärnten ein Zeichen zu setzen“, erläutert Jeitler im BIZEPS-INFO Interview und führt aus: „Unser Ziel war es, Personen bei verschiedenen Institutionen zu erreichen, die auf zukünftige strategische Entscheidungen Einfluss nehmen können. Diese sollten für die Wichtigkeit des barrierefreien Zugangs sensibilisiert werden, um sich dann hoffentlich intern für das Thema einzusetzen.“

Programm

Das umfangreiche Programm dieser ganztägigen Informationsveranstaltung umfasste u.a. folgende Fachvorträge:

  • „Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?“ (Eva Papst, accessible media)
  • „Rechtliche Grundlagen für barrierefreies Web“ (Martin Ladstätter, BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben)
  • „Barrierefreiheit in Organisationen“ (Klaus Miesenberger, Universität Linz)
  • „Gehörlose Menschen und das Web“ (Lukas Huber, Österreichischer Gehörlosenbund)
  • „Barrierefreie PDF-Dokumente“ (Daniel Miskulnig, Land Kärnten)

Eva Papst zeigte, anhand der Internetangebote der Stadt Klagenfurt (negatives Beispiel) und der Wirtschaftskammer Kärnten (positives Beispiel), wie sich diese Seiten für sie als blinde Surferin präsentieren und wo die Stärken und Schwächen dieser Angebote liegen.

Ergänzend zeigte ich den rechtlichen Rahmen in Österreich auf. Mit der Beschlussfassung des e-Goverment-Gesetzes und des Behindertengleichstellungsgesetzes wurde bekanntlich eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit von Internetangeboten in Österreich festgeschrieben.

Mit den Vorteilen und den Potenzialen der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) setzte sich Klaus Miesenberger auseinander. Durch die Flexibilität und Adaptivität könne für behinderte Menschen ein hohes Maß an Chancengleichheit realisiert werden. Fehlende Barrierefreiheit behindere, hält er fest und zitiert in diesem Zusammenhang den Satz „Man ist nicht behindert – man wird behindert!“

Eine Reihe von interessanten Gebärdensprachvideos präsentierte Lukas Huber. Er zeigte einerseits die Realisierungen von „ÖGS-barrierefrei für eine Reihe von Ministerien sowie den neuen Videocast vom Bundeskanzleramt.

Es wurde angekündigt, dass Informationen zu den einzelnen Vorträgen in nächster Zeit auf der Homepage des Gleichstellungsbeirates abrufbar sein werden.

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