E-Scooter: Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) fordert Politik auf endlich zu handeln

Gefährdete Mobilität und Orientierung durch E-Scooter

E-Bike in Wien auf Gehsteigen
BIZEPS

In vielen europäischen Städten stellt das hohe Aufkommen von E-Scootern ein Problem für andere Verkehrsteilnehmende dar.

Dr. Markus Wolf, Präsident des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich (BSVÖ), gibt zu bedenken:

Auch in Österreich kommt es durch eine rücksichtslose und nicht in allen notwendigen Bereichen gesetzlich geregelte Nutzung der E-Scooter zu groben Missständen.

Der BSVÖ kritisiert als österreichweit größte Interessensvertretung blinder und sehbehinderter Menschen das derzeitige Fehlen von Regulativen, wodurch es zu einer unsicheren und gefährlichen E-Scooter-Nutzung für alle Verkehrsbeteiligten kommt.

Auf zu schmalen Gehwegen oder gar taktilen Leitsystemen abgestellte Gefährte erschweren die Navigation blinder und sehbehinderter Menschen und können zu riskanten Ausweichmanövern oder Stürzen führen. E-Scooter, die quer über Wegen, in Hauseingängen oder auf offenen Plätzen liegen, sorgen zusätzlich für hohes Verletzungspotential.

Die rücksichtslose Nutzung der geräuscharmen Gefährte und die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben gefährden zusätzlich die sichere und selbstbestimmte Mobilität von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von blinden und sehbehinderten Personen.

Politik und Verwaltung müssen dafür Sorge leisten, dass diese Missstände umgehend beseitigt werden! In seiner Kritik wird der BSVÖ durch den Österreichischen Behindertenrat (ÖBR) sowie die Behindertenanwaltschaft unterstützt.

„Der BSVÖ fordert ein besser geplantes und kontrolliertes Abstellkonzept für Leih-E-Scooter, die momentan von Nutzenden beinahe überall im Stadtgebiet ausgeliehen oder geparkt werden können. Nur ein System aus vordefinierten Abstellplätzen sowie die konsequente verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung falsch abgestellter Fahrzeuge kann auf lange Sicht die Problematik entschärfen. Automatische Tempodrosselungen in speziellen Verkehrsgebieten erachtet der BSVÖ neben einer Überwachung des korrekten Parkens als ebenso sinnvoll, wie das Verhängen von Geldstrafen für die Missachtung der Regeln“, so Markus Wolf.

Die enge Zusammenarbeit zwischen organisierten Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen und den Städten, in denen E-Scooter-Leihfirmen operieren, ist hierfür notwendig.

Präsident Wolf betont: „Eine rasche Verbesserung der gegenwärtigen Verkehrssituation, um allen barrierefreie, sichere und selbstbestimmte Mobilität zu ermöglichen und Unfälle zu vermeiden, ist längst überfällig.“

Siehe auch: Beitrag in ORF-Bürgeranwalt vom 2. Juli 2022

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4 Kommentare

  • Wieso bezeichnet sich der Blindenverband als „Interessensvertretung“? Die Arbeiterkammer, die ÖH, etc. sind Interessensvertretungen, blinde und sehbehinderte Personen benötigen – glücklicherweise – keine Pflichtmitgliedschaft bei dieser Organisation, die, unter Rückgriff auf behindertenfeindliche Stereotype, Almosen erbettelt.

  • … Ihr habt wohl einen Sprung in der Schüssel oder könnt nicht Deutsch.

    Mit freundlichen Grüßen, ein Verkehrsteilnehmer

    • wo liegt ihre kompetenz? sind sie medizinerIn oder germanistIn. manieren haben sie in jedenfalls keine.

    • Es ist unglaublich, wie unflätig und unsachlich Sie bei einem überaus berechtigten Thema, unter dem Schutz der Anonymität hier agieren.

      Volle Solidarität mit dem BSVÖ!