easyJet als notorischer Diskriminierer zu 50.000 Euro verurteilt

Die Fluggesellschaft easyJet diskriminiert seit vielen Jahren behinderte Menschen, jetzt wurde sie in Frankreich zu 50.000 Geldstrafe verurteilt.

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„Der im Rollstuhl sitzenden Frau, die ohne Begleitung reisen wollte, war im März 2010 der Flug von Paris nach Nizza verweigert worden. Sie war bereits an Bord und ein Pilot, der mit demselben Flugzeug reiste, hatte sich als Begleiter angeboten. Doch nach Rückfrage bei der Zentrale musste die Frau das Flugzeug wieder verlassen“, berichtet „Die Welt“.

Urteile

Ein Berufungsgericht in Paris verhängte Anfang Februar 2014 nun eine Geldstrafe von 50.000 Euro. Zusätzlich erhält die betroffene Passagierin 5000 Euro Schadenersatz von der Fluggesellschaft.

„Die Fluglinie war bereits vor einem Jahr in einem Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe von 70.000 Euro wegen der Diskriminierung von drei behinderten Passagieren verurteilt worden. Die drei Kläger, die unabhängig voneinander mit der Fluglinie reisen wollten, waren am Pariser Flughafen Roissy-Charles de Gaulle zwischen November 2008 und Januar 2009 abgewiesen worden“, ergänzt die Homepage „airliners.de“.

Auch in Großbritannien ist easyjet bereits vor Jahren zu 5.500 Pfund verurteilt worden.

Solche Urteile sind in Österreich leider undenkbar

Übrigens: In Österreich hätte die Fluglinien angesichts des schwachen Behindertengleichstellungsgesetzes und der bei uns traditionell minimalen Schadenersatzhöhen kaum etwas zu befürchten. Die wahrscheinliche Summe – falls sich hierzulande überhaupt ein Gericht überzeugen lässt, eine solche Diskriminierung anzuerkennen – wäre wahrscheinlich zwischen 1.000 und 1.500 Euro anzunehmen.

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