Eckpfeiler der Reform des Sachwalterrechts

Das Bundesministerium für Justiz lud zu einer Sitzung in der die Eckpfeiler der Reform des Sachwalterrechts vorgestellt und erörtert werden.

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Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hatte vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie eine Studie über die Anlässe für die Einleitung eines Sachwalterbestellungsverfahrens erstellen lassen.

Aufbauend auf diese Studie hat das Justizministerium „gemeinsam mit Vertretern der Sachwaltervereine und der Richterschaft an einem Konzept zur Eindämmung der Sachwalterschaften gearbeitet“, teilt das BMJ im Einladungsschreiben für eine Sitzung am 20. Dezember 2004 mit.

„Mit dem Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2005 soll demgemäß zunächst das Institut der Sachwalterschaft auf jene Fälle eingeschränkt werden, in denen die Bestellung eines Sachwalters tatsächlich erforderlich ist“, schreibt der zuständige Sektionschef Dr. Gerhard Hopf.

Es sind auch Regelungen über die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen an Personen unter Sachwalterschaft und deren Aufenthaltsbestimmung geplant. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob – „in eng umschriebenen Fällen“ – auch eine zwangsweise Zuführung zu Heilbehandlungen vorgesehen werden soll.

Dieser Punkt wurde schon im Februar 2003 im Kapitel „5. Justiz“ des ÖVP-FPÖ Regierungsprogramms angekündigt. Dort heißt es: „Verbesserungen im Sachwalter- und Unterbringungsrecht: Schaffung einer rechtsstaatlich geregelten Möglichkeit zur medizinischen Behandlung von psychisch kranken Menschen und behandlungsbedürftigen Behinderten, die nicht einsichtig sind.“

Erwogen wird auch die Möglichkeit der Bestellung eines Sachwaltervereins zum Sachwalter. „Hiedurch soll die Grundlage für ein möglichst flexibles, aber immer den Interessen der behinderten Menschen bestmöglich dienendes System geschaffen werden.“, kündigt Hopf an.

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