Nationalrat plant teilweise Rücknahme von Reformfehlern im Erwachsenenschutz
Im Sommer 2025 hatte eine Gesetzesänderung zu massiver Kritik geführt – nun plant der Nationalrat eine Korrektur. Ziel ist es, …
Auslaufen der Verpflichtung von Rechtsanwaltschaft und Notariat zur Übernahme gerichtlicher Erwachsenenvertretungen mit 1. Juli 2028 richtiges Signal
“Das neue Erwachsenenschutzgesetz schafft mit dem ‘Clearing’ für Betroffene, deren familiäres Umfeld oder Vertretungsvereine ein Instrument, um die Erwachsenenvertretung jederzeit neu bewerten zu lassen. Damit wird es mit Rücksicht auf die individuelle Lebenssituation auch möglich sein, die Notwendigkeit einer Erwachsenenvertretung zu überprüfen”, unterstreicht Heike Eder, ÖVP-Sprecherin für Menschen mit Behinderung.
Dies sei eine entscheidende Verbesserung im Sinne aller betroffenen Personen, so Eder, die sich auch für die Bewusstseinsschaffung und die gesellschaftliche Akzeptanz der ehrenamtlichen Erwachsenenvertretung einsetzt.
ÖVP-Abgeordneter Jakob Grüner, der als Rechtsanwalt tätig ist, ergänzt: “Mit dem Auslaufen der übergangsweisen Verpflichtung für die gerichtliche Erwachsenenvertretung für Rechtsanwaltschaft und Notariat, ohne dass juristische Expertise notwendig wäre, stellen wir per ‘Sunset Clause’ ab 1. Juli 2028 wieder die ursprüngliche Rechtslage her. Das ist ein richtiges Signal und wichtig, weil es sich hier um eine Übergangs- und keine Dauerlösung handeln soll.”
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