Effektive Antidiskriminierung oder Papiertiger?

Wie "bekämpfbar" sind Behindertendiskriminierungen wirklich?

Theresia Haidlmayr
GRÜNE

Nun feierten wir vor kurzem den fünften Jahrestag des Bestehens des Benachteiligungsverbotes für behinderte Menschen in Art. 7 Abs. 1 der österreichischen Bundesverfassung (B-VG). Kaum beachtet blieb jedoch, dass bereits kurz zuvor, nämlich im Juni 1997 in Art. IX Abs. 1 Z 3 des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (EGVG) und in § 87 Abs. 1 Z 3 der Gewerbeordnung – BGBl. I Nr. 63/1997 – Verwaltungsstrafbestimmungen geschaffen wurden, die Diskriminierungen wegen einer Behinderung unter Verwaltungsstrafe stellen.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten jedoch, dass diese Antidiskriminierungsbestimmungen kaum bekannt sind, kaum genutzt werden und auch ziemlich massive Schwachstellen aufweisen.

Nun will es die Abgeordnete zum Nationalrat, Theresia Haidlmayr (Grüne), genau wissen und stellte noch kurz vor der Auflösung des Nationalrates eine parlamentarische Anfrage an den Herrn Bundesminister für Justiz, Dr. Dieter Böhmdorfer. Die Abgeordnete will nun wissen, wieviele Anzeigen seit 1997 gemacht wurden, wie die Verfahren ausgingen, ob die Betroffenen eine Möglichkeit haben zu erfahren, wie das Verfahren ausgegangen ist und ob der Herr Justizminister an Verbesserungen im Sinne des Rechtsschutzes für behinderte Menschen denkt.

Aus gut informierten Kreisen wurde bekannt, dass mit einer Beantwortung noch vor der Nationalratswahl am 24. November 2002 zu rechnen ist. Man darf darauf wohl schon gespannt sein, denn der Herr Bundesminister Böhmdorfer meinte erst jüngst via Medien, dass er sich persönlich der Beseitigung von Behindertendiskriminierungen im Bereich seines Ressorts annehmen wolle.

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