Eher Schnecken statt Windhunde

Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger zieht Bilanz über das Jahr 2015

Behindertenanwalt Erwin Buchinger
Behindertenanwaltschaft

Wir (Österreich, Anm. der Redaktion) wären in Bezug auf Inklusion eher die Schnecke als der Windhund, gesteht Erwin Buchinger beim Pressegespräch über die Jahresbilanz der Behindertenanwaltschaft am 28. Juni 2016 in Wien ein. Diese Aussage steht stellvertretend für die „Erfolge“ des Jahres 2015.

Kleine Fortschritte wie z.B. in den Bereichen Barrierefreiheit oder Prüfungsmodalitäten an Hochschulen können zwar verzeichnet werden, aber die wirklich großen Baustellen wie Arbeit und schulische Integration bleiben immer noch bestehen.

Großes Problemfeld Arbeitslosigkeit

So stieg die Arbeitslosigkeit in den letzten sieben Jahren weiter an. Schon bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne Behinderungen hat im Jahr 2015 die Arbeitslosigkeit gegenüber dem Jahr 2014 um 9,9 % zugenommen. Bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderungen stieg die Erwerbslosigkeit im selben Zeitraum um 15,7 %!

Im Jahr 2015 hat bereits fast jeder fünfte Arbeitslose eine Behinderung. Durch die Haltung des AMS wird die Lage zusätzlich verschärft, so kritisiert Buchinger, dass das AMS Menschen mit Behinderungen zu wenig Aufmerksamkeit widmet. Obwohl die Gruppe von Menschen mit Behinderungen die höchsten Zuwächse in der Erwerbslosigkeit hat, sind sie keine eigene Zielgruppe des AMS.

Hoffnung setzt Dr. Erwin Buchinger diesbezüglich in Sozialminister Alois Stöger, der eine entsprechende Änderung der Zielvorgaben des BMASK (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) in Aussicht gestellt hat.

Als „Schlag ins Gesicht“ bezeichnet Buchinger hingegen die Einstellungspolitik der Universitäten und Fachhochschulen, eine parlamentarische Anfrage der SPÖ Behindertensprecherin, Ulrike Königsberger-Ludwig, ergab, dass keine der Universitäten oder Fachhochschulen in Österreich die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von begünstigt behinderten Menschen erfüllt. Ein gemeinsames Projekt möglichst vieler Universitäten wäre in diesem Zusammenhang wünschenswert, so der Behindertenanwalt.

Integration immer noch Fehlanzeige

Wie schon der Nationale Bildungsbericht 2015 gezeigt hat, kann von Integration geschweige denn von Inklusion keine Rede sein. Dies bestätigt auch der Jahresrückblick des Behindertenanwalts.

Keine nennenswerten Fortschritte bei den wirklich wichtigen Dingen

Nach einer Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan gefragt, stellte Dr. Erwin Buchinger zögerlich fest, dass dort wo etwas einfach gemacht werden konnte, es gemacht worden sei. In den Bereichen, in denen es schwieriger und komplizierter ist, wie zum Beispiel bei der Vereinheitlichung der Persönlichen Assistenz und den schon oben erläuterten Problemfeldern der Arbeitsmarktintegration und der Schule ist wenig weitergegangen.

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