„Ein Antidiskriminierungsgesetz alleine ist unzureichend!“

Klaudia Karoliny von der Selbstbestimmt-Leben-Initiative Linz begründet die Ablehnung des vorliegenden Entwurfes für ein Behindertengleichstellungsgesetz.

Selbstbestimmt-Leben-Initiative Oberösterreich
SLI Oberösterreich

„Wir lehnen den Begutachtungsentwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes in der vorliegenden Fassung vom 28.7.2004 ab, weil wesentliche Punkte, wie z.B. ein klares Bekenntnis zur Integration in sämtlichen Bereichen des Lebens – das sich bekanntlich nicht nur in der Arbeitswelt abspielt – sowie eine Definition zur Barrierefreiheit, entsprechende Fristen um Diskriminierungen abzuschaffen bzw. hintanzustellen, darin fehlen!“ erläutert Klaudia Karoliny, Obfrau-Stellvertreterin der SLI Linz.

„Auch die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache wurde nun gänzlich unter dem Tisch fallen gelassen“, beanstandet Karoliny und erläutert: „Wie wir ja alle wissen, nutzt eine diesbezügliche Verfassungsbestimmung alleine nichts, um zu seinem/ihrem Recht zu kommen.“

„Frauenspezifische Forderungen“ – wie in den Stellungnahmen von SLIÖ und dem Forum Gleichstellung angeregt – „sind im vorliegenden Begutachtungsentwurf wiederum nicht enthalten“, zerpflückt die Expertin aus Oberösterreich den vorliegenden Text. Sie fordert u.a. einen allgemeinen Frauenfördergrundsatz zu verankern.

Die Feststellung der Zumutbarkeit, die sich durch sämtliche Folgegesetze zieht – scheint ihr unzureichend definiert zu sein. Sie fordert weiterer eingehender Diskussionen – vor allem mit Betroffenen.

„Wir fordern ein Behindertengleichstellungsgesetz, das seinen Namen verdient und die gleichberechtigte und chancengleiche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gewährleistet und ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Ein Antidiskriminierungsgesetz alleine ist unzureichend!“, hält Karoliny abschließend fest.

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