Gastkommentar in der Presse vom 21. Jänner 2009.

Sehr geehrte Frau Justizministerin!
Ich darf Ihnen herzlich zu Ihrer neuen Funktion gratulieren. Viele Anliegen warten auf eine engagierte Justizministerin, unter anderem dieses:
Kommende Woche findet im Landesgericht für Zivilrecht Wien eine außergewöhnliche Verhandlung statt. Emil, sechs Monate und behindert, aus Vorarlberg, klagt die Republik Österreich auf ein gleichberechtigtes Leben in Würde. Artikel7 der Bundesverfassung sieht unmissverständlich vor, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Auch in der soeben ratifizierten UN-Konvention wird das Grundrecht auf Leben von Menschen mit Behinderungen in Artikel10 festgehalten. Diese Grundrechte scheinen nach jüngsten OGH-Urteilen, die die Existenz von behinderten Kindern zum einklagbaren Schadensfall machen, gefährdet. Die Klage von Emil hinterfragt auf drastische Weise unser heutiges Menschenbild.
Auf Kostenfaktor reduziert
Bislang sprach der OGH in drei Fällen den Eltern von ungewollt geborenen behinderten Kindern Schadenersatzansprüche zu. Zuletzt wurde ein Spital in Kärnten nicht nur für den behinderungsbedingten Mehraufwand, sondern sogar zur Erstattung des gesamten Lebensunterhaltes des ungewollt geborenen behinderten Kindes verurteilt. Die Behinderung des Kindes hätte, laut Urteil, im Rahmen der Pränataldiagnostik erkannt werden sollen.
Somit wurde die gesamte Lebensexistenz des behinderten Kindes zum Schadensfall erklärt. Menschenleben werden damit auf einen reinen Kostenfaktor reduziert, wie es im NS-Regime praktiziert wurde. Im Euthanasieprogramm T4 wurden die Lebenskosten behinderter Menschen deren Tötung gegenübergestellt. Daher besteht dringender Handlungsbedarf im Schadenersatzrecht, der den Gerichtsurteilen zugrunde liegt. Die Geburt eines Kindes kann keinen Schadensfall darstellen.
Im Spätsommer letzten Jahres klagte eine Frau Schadenersatzansprüche für das dritte Kind ihrer Drillingsgeburt ein. Aus ihrer Sicht kam es ungewollt zur Welt, da sie bei der In-vitro-Fertilisation den Wunsch nach Zwillingen angegeben hatte. Der Klage wurde vom OGH zu Recht nicht stattgegeben. Gleichzeitig wurde durch dieses OGH-Urteil die Ungleichbewertung zwischen behindert und gesund geborenen Kindern evident. Im Gegensatz zu behinderten Kindern werden ungewollt geborene gesunde Kinder niemals als Schadensfälle bewertet.
In den Augen der Eltern jedoch ist Emil kein Schadensfall. Als im Rahmen der Pränataldiagnostik die Behinderung eines offenen Rückenmarkes festgestellt wurde, wurde zwar ein Abbruch der Schwangerschaft erwogen, aber nach Gesprächen mit Ärzten und Eltern behinderter Kinder verworfen. Heute schreibt mir seine Mutter in einem Mail: Emil entwickelt sich prächtig. Beide Operationen (Verschluss Rücken und Shunt) hat er bestens weggesteckt. Mit seinen fünf Monaten bringt er schon über 7,5 Kilo auf die Waage und misst stolze 65 Zentimeter. Seit gestern kann sich Emil vom Rücken auf den Bauch und vom Bauch auf den Rücken drehen. Es gibt aktuell zum Glück keinen außerordentlichen Mehraufwand, was die Betreuung und Pflege betrifft, und die Kontrollen im Krankenhaus sind so gering, dass es kaum ins Gewicht fällt. Emil ist ein Sonnenschein und so wie jedes andere Kind nicht wegzudenken. Zwar hat Emil einen Neuralrohrdefekt, der mit zunehmendem Alter möglicherweise Einschränkungen mit sich bringen kann. Trotzdem stehen die Eltern voll zu ihm und sagen: Schön, dass Emil da ist!
Die Problematik von wrongful birth wurde bei den letzten Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP und SPÖ sehr kontrovers diskutiert. Man ist sich über legistische Regelungen uneinig, hat sich aber im Regierungsprogramm auf eine inhaltliche Diskussion mit Experten geeinigt. Sehr eindeutig ist dabei die vereinbarte Zielsetzung: Es ist außer Streit zu stellen, dass selbstverständlich die Geburt und Existenz eines Kindes mit Behinderung kein Schaden ist, wie groß die Betroffenheit und Trauer der Eltern über die Tatsache der Behinderung ihres Kindes auch sein mögen. Das Kind mit all seinen Eigenschaften, selbstverständlich auch mit einer oder mehreren Behinderungen, ist der Gesellschaft und der Rechtsordnung in höchstem Maße willkommen und verdient gerade im Falle von Behinderung die größtmögliche Zuwendung und Förderung.
Kein Recht auf ein gesundes Kind
Die Regelung in Frankreich gibt Anhaltspunkte für einen Lösungsansatz: Der Arzt kann nur für Schäden haftbar sein, die er auch verursacht hat. Eine fehlerhafte Diagnose bei der Pränataldiagnostik wäre nur ein Behandlungsfehler, wenn die Behinderung aufgrund eines ärztlichen Kunstfehlers entstanden ist. Oder wenn durch die frühzeitige Diagnostik auch eine wirksame Therapie möglich gewesen wäre. Sonst liegt kein einklagbarer Behandlungsfehler bei der Geburt eines behinderten Kindes vor.
Es gibt kein Recht auf ein gesundes Kind. Die Klage von Emil gibt Anlass, über unser Bild von behinderten Menschen und entsprechenden gesetzlichen Regelungen nachzudenken. Gerade die Richterschaft fordert neue Regelungen ein. Ich bin daher überzeugt, Frau Bundesministerin, dass gerade Sie als Richterin a.D. hier den notwendigen Handlungsbedarf gut einschätzen können.
Erika Käser,
03.03.2009, 18:50
Leider gibts auch bei uns in der Schweiz Eltern die nur gesunde Kinder „brauchen“ können. Auch hier wird der Staat oder eben der Arzt verantwortlich gemacht,wenn die pränatale Diagnose versagt hat. Was aber machen diese Eltern, wenn das ohne jeden Makel geborene Kindlein dann in seinen frühen Jahren die Diagnose einer unheilbaren Krankheit erhält? Werden sie dann „entsorgt“ oder eben dem Staat überlassen?Was für eine kranke Gesellschaft!
Da ich Behinderte betreue,kommt dieses leidige Thema immer wieder zur Sprache. Einfach danke an alle die ihr so gerne lebt.Jeden Tag staune ich über diesen Mut zum Leben. Trotz des immer wieder neuen täglichen Kampfes.
Gerhard Lichtenauer,
06.02.2009, 11:42
Die Schilderung von Nicole erinnert mich an diesen, aus gut informierten Kreisen stammenden, nachdenklich stimmenden Hintergrundbericht „Besondere Mütter“, wie besondere Kinder zu ihren besonderen Eltern finden (www.intakt.info/forum/showthread.php?t=5776). Der Platz für Emil hätte auch nicht besser ausgewählt werden können.
Nicole,
06.02.2009, 10:32
Ich finde auch, dass Kinder oder überhaupt menschen mit Behinderung auch viel Freude machen können. Denn wie auch in diesem Fall von Emil, der „nur“ eine körperliche Behinderung hat, kann man doch noch einiges machen.
Außerdem kann man das als Elternteil auch anders sehen. Wie zum Beispiel meine Mutter (Ich bin selbst blind). Sie hat das wie folgt gesehen:
Sie sah das als Chance und Herausforderung. Ihrer Meinung nach bekam sie mich nicht ohne Grund. Denn sie würde es vielleich besser schaffen, als ein anderer. Das soll jetzt nicht heißen, dass nur sie mit einer behinderten Person gut umgehen kann. Aber sie hat auch manchmal Leute gesehen, die einem Behinderten nicht gerade wohlgesonnen waren.
Günther Breitfuß,
29.01.2009, 08:48
Sehr geehrter Herr Dr. Huainigg! Ihr Anliegen kann ich nur voll und ganz unterstützen. Irritiert hat mich in ihrem Text lediglich, dass Sie Kinder ohne Behinderung als „gesund“ bezeichnen. Der Umkehrschluss ist nicht vertretbar.
Gerhard Lichtenauer,
28.01.2009, 16:22
„Ziviler Widerstand“ ist Gebot der Stunde, dieser kann und muss sich in dieser Angelegenheit nur in einer beherzten und entschiedenen Übernahme gesellschaftlich solidarischer Verantwortung manifestieren.
Anonymous,
28.01.2009, 13:23
Der Widerstand mag gerechtfertigt sein, aber „den OGH“ (vergessen wir nicht, dass dahinter auch Menschen stehen) ins rechte Eck zu stellen, wird die Diskussionsbereitschaft nicht gerade erhöhen. Eine etwas objektivere und wesentlich weniger emotional geführte Diskussion hat meiner Meinung nach wesentlich mehr Chancen auf Erfolg.
Jägerstätter II.,
28.01.2009, 12:49
Ich finde die ganze Situation einfach grauenhaft! Dem sich WIEDERBETÄGIGENDEM OGH erklär DOCH ENDLICH UNMISSVERSTÄNDLICHST, dass ein behindertes Kind NIEMALS (ausser 1938-45) zum Schaden für seine Eltern gewertet werden darf!!! Gerade im Vergleich zur NS-Zeit, wie er oben beschrieben ist, ist WIDERSTAND mehr als berechtigt.Frauen und Männer, die sich angeblich so sehr einen kinderschützenden OGH wünschen, dass sie sogar Qualen künstlicher Befruchtungen auf sich nehmen, empfinden den schadensreichen Umgang des OGH mit dem Kinderschutz als zumutbar. Ich frage mich, wie gehen diese Männer und Frauen MIT IHRER WIDERSTANDSPFLICHT um? Welche Beziehung haben sie zu „wo Recht zu Unrecht wird, wird WIDERSTAND zur PFLICHT“? Wurde ihnen das Winderstandsrecht entzogen? Welche Leute besetzen diesen OGH mit sochen Knallköpfen, die so ein Menschenbild haben? Wie tief sinkt die nicht WIDERSTAND leistende Menschheit noch?
Anonymous,
28.01.2009, 12:40
Den Vergleich mit der NS-Zeit als „berechtigt“ anzusehen, kann meiner Meinung nach nur von jemandem kommen, der die NS-Zeit nicht miterlebt hat. Mit derart überzogenen Verbalattacken wird kein Problem gelöst.
F. Grillparzer,
28.01.2009, 09:19
Ich finde die ganze Situation einfach grauenhaft! Der OGH erklär ein behindertes Kind zum Schaden für seine Eltern. Der Vergleich mit der NS-Zeit, wie er oben beschrieben ist, ist mehr als berechtigt.
Eine Frau, die sich angeblich so sehr ein Kind wünscht, dass sie sogar die Qual einer künstlichen Befruchtung auf sich nimmt, empfindet ihr nicht geplantes 3. Kind dann doch als nicht zumutbar. Ich frage mich, wie gehen diese Elter mit ihren Kindern um? Welche Beziehung haben sie zu ihnen? Wurde ihnen das Sorgerecht entzogen? Welche sitzen Leute sitzen bei uns im OGH, die so ein Menschenbild haben? Wie tief sinkt die Menschheit noch?
josef faunbaum,
28.01.2009, 08:48
nie, nie, nie wieder will ich von einem/einer polititkerIn empörung hören, wenn es um die (falsch dargestellte) frage behandlungsfehler / aufklärungsmangel und schadenersatz geht.
kümmern sie sich ENDLICH um ihre aufgabe, schämen sie sich, wie sie mit behinderten menschen umgehen angesichts des mangels an gleichbehandlung und lenken sie nicht mit diesem scheingefecht ab.
ich will von politikerInnen hören, ob sie das schlechte gewissen drückt, wegen des missglückten und folglich kaum vorhandenen gleichbehandlungsgeseztes.
schafffen sie die voraussetzungen, dass behinderte menschen nichtbehinderten endlich gleichgestellt sind, dann diskutieren wir darüber, ob sie sich in die lebensplanung von eltern einmischen dürfen. machen sie ihre hausaufgaben, anstatt anderen welche vorzuschreiben (der justiz und den eltern). und lesen sie sich ogh-entscheidungen durch, bevor sie daraus anderen vorschriften machen!
Mitstreiter,
26.01.2009, 08:00
Sehr geehrter Herr Huainigg!
Danke für Ihre Minister-Mahnung…Bandion-Ortner ist zwar keine OGH-Richterin, war allerdings laaange mit der Richtervereinigung verbandelt. Dieselbe Richtervereinigung, die seit Jaahren ihre Kolleginnen im OGH deckt, wenn diese sich mit ihrer „Leben als Schaden“-Judikatur WIEDERBETÄTIGEN und entsprechende Anzeigen sofort VERSCHWINDEN lässt! Und gleichzeitig scheinheilig „Grundrechtstagungen“ in der Justizmord-Anstalt Hartheim/Alkoven abhalten lässt! Und nebenher noch immer Antragsteller im Grundrechtsbereich durch „Gesundschrumpfen“ (Aberkennung von Ansprüchen durch „Mensch als Material“-Abwertungen) an der ausgestreckten Hand verhungern lässt!.