Ein Behindertengleichstellungsgesetz beseitigt behindertendiskriminierende Barrieren im Verkehr!

Weil wir behinderten Menschen tagtäglich mit gefährlichen Barrieren im Straßenverkehr konfrontiert sind, brauchen wir ein Behindertengleichstellungsgesetz!

Abbau von Barrieren!
Krispl, Ulli

Wer kennt diese unüberwindlichen und/oder gefährlichen Hürden im Straßenverkehr nicht, die behinderten Menschen die gleichberechtigte und chancengleiche Teilnahme am öffentlichen Verkehr unnötig vermiesen oder sogar verweigern:

  • fehlende Gehsteigabschrägungen
  • fehlende tastbare Bodenleitstreifen oder Aufmerksamkeitsfelder
  • fehlende oder zu leise eingestellte akkustische Ampeln
  • verkehrsbehindernd und fußgängergefährdend aufgestellte Dreiecksständer
  • aus den Hauswänden herausragende Gegenstände, wie Postkästchen oder Verkehrsschilder, die man auch mit dem Blindenstock nicht ertasten kann, weil sie nicht bis zum Boden reichen
  • Baustellenabsperrungen mit Gummibändern, die für blinde und sehbehinderte Menschen nicht rechtzeitig ertastbar sind und damit zum Verhängnis werden können
  • scharfkantige Verkehrsschilder in Kopfhöhe …

Ja, nicht nur einmal gab es bei einem Zusammenprall mit solchen Hindernissen ein Cut, eine Platzwunde, Hautabschürfung, Prällung oder ähnliches!

Der bloße „gute Wille“ der zuständigen Behörden, sich der Anliegen behinderter Menschen anzunehmen, ist zwar ok, doch lange nicht genug. Behinderte Menschen brauchen durchsetzbare Rechte, wie z. B. das Recht, von solchen gedankenlos oder ignorant in die Welt gepflanzten Hindernissen verschont bleiben zu können.

Ein Behindertengleichstellungsgesetz kann hier helfen, solche Barrieren abzubauen. Ein solches Gesetz könnte z. B. anordnen:

  • die standardmäßige Herstellung von Gehsteigabsenkungen mit tastbaren Bodeninformationen, wie Aufmerksamkeitsfeldern für sehbehinderte und blinde Menschen (Grazer T),
  • zwingend anzubringende akkustische Ampeln,
  • die ausschließliche Verwendung von behindertengerechten Baustellenabsicherungen,
  • die Anbringung von Verkehrsschildern immer über Kopfhöhe,
  • die zwingende Einhaltung der ÖNORMEN für barrierefreies Bauen, akkustische Ampeln und tastbare Bodenleitsysteme,
  • ein Verbot von Dreiecksständern oder Werbeständern im Gehsteigbereich oder auf öffentlichen Verkehrsflächen …

Der behinderte Mensch kann diese Rechte dann auch in einem Verfahren durchsetzen und erhielte auch noch Schadenersatz oder Schmerzengeld für erlittene Verletzungen. Durch ein Verbandsklagerecht müsste der behinderte Mensch das Verfahren noch nicht einmal selbst durchziehen, sondern könnte damit auch einen Verein – Interessenvertretung behinderter Menschen – beauftragen. Für den Ausschluss von der gleichberechtigten Teilnahme am öffentlichen Verkehr könnte man auch Schadenersatz wegen dieser Kränkung und Diskriminierung aufgrund der Behinderung verlangen. Durch eine sogenannte Beweislastumkehr könnte man erreichen, dass der behinderte Mensch nicht zu beweisen hätte, dass er wegen seiner Behinderung diskriminiert wurde, sondern die Behörde hätte zu beweisen, dass das nicht so war.

Darum ist es wichtig, dass alle behinderten Menschen ein Behindertengleichstellungsgesetz fordern und sich, je nach ihren Möglichkeiten, wo immer es geht, aktiv dafür einsetzen! Behinderte Menschen brauchen keine netten Worte oder soziale Aktionen. Behinderte Menschen brauchen Rechte auf chancengleiche und gleichberechtigte Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens!

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