Ein Behindertengleichstellungsgesetz beseitigt Behindertendiskriminierungen im Kulturangebot!

Weil wir behinderten Menschen laufend mit diskriminierenden Benachteiligungen bei kulturellen Aktivitäten konfrontiert oder vom Zugang zu Kulturangeboten ausgeschlossen werden, brauchen wir ein Behindertengleichstellungsgesetz!

Theater - für alle?
Krispl, Ulli

Wer kennt sie nicht, die frustrierenden Erlebnisse, wenn man als behinderter Mensch all die wunderbaren Kulturangebote konsumieren möchte:

  • Veranstaltungsstätten – Kinos, Theater, Konzerthäuser … – haben oftmals keinen barrierefreien Eingang (Stufen, Türen mit Selbstschließer, Drehkreuze …), sind nicht barrierefrei benutzbar, haben keine behindertengerechten Toiletten, keine oder zu wenige Rollstuhlplätze, keine tastbaren Bodenleitsysteme, verfügen über keine Induktionsanlagen …
  • Rollstuhlplätze in Kinos oder Theatern sind, wenn sie schon einmal vorhanden sind, oftmals in solchen Bereichen, in denen die Sicht denkbar schlecht ist
  • blinde Menschen dürfen Blindenführhunde in Kinos oder Theater zumeist nicht mit hinein nehmen, da für diese keine Ausnahme vom generellen Hundeverbot besteht
  • Rollstuhlplätze werden immer wieder zugunsten nichtbehinderter Kinobesucher geopfert, da die Sitze ja meistens vorhanden sind und nur im Anlassfall abmontiert werden
  • RollstuhlfahrerInnen müssen eine Veranstaltungsstätte oftmals über den Notausgang betreten, da der eigentliche Eingang nicht barrierefrei ist; über eine Klingel ist dann jemand zu rufen, der – hoffentlich!!! – den Notausgang öffnet
  • Kinofilme werden zumeist nicht für gehörbehinderte oder gehörlose Menschen untertitelt
  • für blinde und sehbehinderte Kinobesucher wird keine akkustische Zusatzinformation über die nonverbalen Geschehnisse durch Auditel (etwa mit einem eigenen Akkustikkanal mit Kopfhörern) angeboten
  • die Vitrinen der Museen und Ausstellungen sind zumeist so hoch, dass RollstuhlfahrerInnen keine Chance haben, gut hineinschauen zu können
  • blinde und sehbehinderte Menschen dürfen Exponate in Museen und Ausstellungen in Österreich zumeist nicht betasten …

Damit wird der Kunst- und Kulturgenuss für behinderte Menschen immer wieder zu Stress und Frustration! Behinderte Menschen können so nicht dasselbe Kulturangebot in Anspruch nehmen wie nichtbehinderte Menschen, sondern müssen sich damit begnügen, was zufällig noch nutzbar ist!

Doch das müsste nicht so sein. Ein Behindertengleichstellungsgesetz könnte damit Schluss machen, wenn es z. B. folgendes anordnet:

  • Veranstaltungsstätten (Kinos, Theater, Konzerthäuser …) sind nach den vorhandenen ÖNORMEN für behindertengerechtes und barrierefreies Bauen zu gestalten
  • Blindenführhunde und Servicehunde dürfen jedenfalls als notwendige Hilfsmittel von behinderten BesucherInnen in die Veranstaltungsstätten mitgenommen werden
  • Veranstaltungsstätten sind mit Induktionsanlagen für gehörbehinderte Menschen auszustatten
  • jede Veranstaltungsstätte muss mit behindertengerechten WCs ausgestattet sein
  • Rollstuhlplätze in Veranstaltungsstätten sind auch in Bereichen mit guter Sicht einzuplanen
  • Museen und Ausstellungsbetreiber müssen auch für sehbehinderte und blinde Menschen ein für sie nutzbares Angebot bereitstellen und Exponate „begreifbar“ machen
  • neu errichtete Kinos müssen über einen Kopfhörer auch Zusatzinfos via Auditel für sehbehinderte und blinde BesucherInnen anbieten
  • in Veranstaltungsstätten und Museen sind auch tastbare Bodenleitsysteme anzubringen, über die man auch zu Servicepoints gelangt …

Diese Rechte könnten behinderte Menschen dann auch einfordern und, sollte dagegen verstoßen werden, Schadenersatz verlangen. Gegen Veranstalter oder Betreiber von Veranstaltungsstätten könnten natürlich auch Strafen (etwa Geldstrafen oder Entziehung der Gewerbeberechtigung …) verhängt werden, wenn sie gegen die Gleichstellungsrechte behinderter Menschen verstoßen. Durch eine Beweislastumkehr hätten aber nicht die behinderten Menschen zu beweisen, dass sie aufgrund ihrer Behinderung vom Kulturangebot ausgeschlossen oder bei Kulturaktivitäten benachteiligt und diskriminiert wurden, sondern Veranstalter und Veranstaltungsstättenbetreiber müssten beweisen, dass das nichts mit der Behinderung zu tun hatte. Alle diese Verfahren müssten behinderte Menschen aber nicht unbedingt selbst durchfechten; sie könnten sich mit einem sogenannten Verbandsklagerecht auch durch einen ihnen nahestehenden Verein vertreten lassen.

Darum ist es wichtig, dass alle behinderten Menschen ein Behindertengleichstellungsgesetz fordern und sich, je nach ihren Möglichkeiten, wo immer es geht, aktiv dafür einsetzen! Behinderte Menschen brauchen keine netten Worte oder soziale Aktionen. Behinderte Menschen brauchen Rechte auf chancengleiche und gleichberechtigte Teilhabe an allen Bereichen des täglichen Lebens!

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