Ein Erfolg für die Lebenshilfe Österreich auf EU-Ebene

Österreich sagt erfolgreich NEIN zur Stammzellenforschung

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Lebenshilfe Österreich

Die österreichische Position zur Forschung an embryonalen Stammzellen, wonach diese der Menschenwürde widerspricht, hat zu einem Moratorium der Europäischen Union bis Ende 2003 geführt, dem sich Deutschland, Italien und Irland angeschlossen haben. Durch den intensiven Einsatz der Lebenshilfe Österreich und anderen Behindertenorganisationen, vertreten in der Ethikkommission FÜR die Bundesregierung, wurde nun eine entscheidende Nachdenkphase zum 6. Rahmenprogramm der EU über Forschung eingeleitet. Diese Entscheidung der EU-Kommission wird von der Lebenshilfe Österreich begrüßt.

Damit hat sich die österreichische Position auf EU-Ebene – in Brüssel vertreten durch die Wissenschaftsministerin Gehrer – durchgesetzt, wonach Missbrauch bei der Stammzellenforschung keineswegs auszuschließen ist. Es wurde seitens der österreichischen Vertreter betont, dass vor allem die „Achtung und Würde des menschlichen Lebens in allen Stadien“ gewährleistet sein muss. Der Druck, den Österreich als einziges Land durch Ablehnung des mit insgesamt 17,5 Milliarden Euro dotierten Programms ausgeübt hatte, hat nun dazu geführt, dass sich diesem Standpunkt nicht nur andere Mitgliedsländer der EU angeschlossen haben, sondern auch EU-Förderungen für die Forschung mit menschlichen Embryonen und menschlichen embryonalen Stammzellen bis Ende 2003 ausgesetzt wurden.

Gehrer betonte in ihrer Stellungnahme in Brüssel, dass auch die nationalen Gesetzgebungen noch nicht so weit fortgeschritten sind, um diesbezügliche Fördermöglichkeiten seitens der EU überhaupt sinnvoll erscheinen zu lassen. Dies steht auch in Zusammenhang mit der Tatsache, dass die Regelung zur Forschung an embryonalen Stammzellen weiterhin eine nationale Angelegenheit darstellt. Der nun erzielte Kompromiss betrifft daher nicht zwingend die Programme der einzelnen Mitgliedsstaaten, wird diese Diskussion aber sicherlich neu entfachen können und müssen.

Auch Gesundheitsminister Haupt legte klar, dass ihm der österreichische Weg der Forschung an adulten Stammzellen oder mit Nabelschnurblut ethisch vertretbar und ebenso erfolgversprechend scheine, wodurch Versuche an bereits ausgebildeten Embryonen eben nicht nur grundsätzlich ethisch, sondern auch vom wissenschaftlichen Standpunkt nicht zu vertreten sind. Der Vorsitzende der Bioethikkommission des Bundeskanzlers, Johannes Huber, plant daher für den kommenden Herbst den Entwurf von Empfehlungen zu einem Embryonenschutzgesetz.

Dem Förder-Moratorium wurde weiters eine Liste von Verboten hinzugefügt, durch die Förderungen für Klonversuche, die zur Vermehrung dienen, und auch die Züchtung von menschlichen Embryonen ausgeschlossen sind.

Diese Nachdenkpause ist ein politisch beachtlicher Erfolg, der den Gegnern der Stammzellenforschung und insbesonders den Behindertenorganisationen Möglichkeiten bietet, die Gefahren solcher Forschungsprogramme noch intensiver und auf verbreiterter Basis darzulegen.

Die Lebenshilfe Österreich wird weiterhin engagiert gegen alle Vorhaben auftreten, die Menschen mit Behinderungen nicht nur gesellschaftlich benachteiligen, sondern sogar bereits im embryonalen Stadium die Gefahr einer Aussonderung und Tötung ihrer Behinderung wegen beinhalten.

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