Ein großer Schritt vorwärts: EU-Rechtsgrundlage von Flugreisenden mit Behinderung angenommen

ÖAR: Hier war dringend Handlungsbedarf gegeben

EU-Parlament
BilderBox.com

Das Europäische Parlament hat in der vergangenen Woche eine Richtlinie verabschiedet, die die Rechte von Flugpassagieren mit Behinderung regelt.

Dass hier dringend Handlungsbedarf geboten war, hat auch Eduard Riha, Generalsekretär der ÖAR, schon oft aus eigener Erfahrung feststellen müssen: „Nicht nur, dass noch von vielen Fluglinien bei Behinderung unsinnigerweise die Diagnose eingefordert wird, um den Assistenzbedarf festzustellen – es ist auch schon vorgekommen, dass Reisenden mit Behinderung der Flug mit dem Hinweis auf Gefährdung des Flugbetriebes verweigert wurde. Diese Richtlinie ist ein großer Schritt vorwärts für Menschen mit Behinderungen, denn sie garantiert erstmals die Einklagbarkeit ihrer Rechte im Zusammenhang mit Flugreisen!“

Auf den europäischen Flughäfen benötigen laut Schätzungen der EU jährlich bis zu 10 Millionen Passagiere Assistenzleistungen. Und viele von ihnen beschweren sich über Vernachlässigung und unzureichendes Service.

Die Richtlinie regelt, dass alle Reisenden mit Behinderung kostenfrei die nötigen Assistenzleistungen bekommen müssen, die es ihnen ermöglichen, eine Flugreise durchzuführen. Dies umfasst das Einchecken, das Boarding, die Flugreise selbst und das Verlassen des Flugzeugs. Bis spätestens 48 Stunden vor Abflug muss der Assistenzbedarf der Fluglinie bekannt gegeben werden, wobei die Leistungen für Hin- und Rückflug gelten.

Die Bestimmungen über die Beförderungspflicht treten 2007 in Kraft; alle anderen Bestimmungen gelten erst ab 2008. Diese Übergangsfristen sind bedauerlicherweise erforderlich, um richtlinienkonforme Abläufe auf den Flughäfen einzurichten bzw. das Flughafenpersonal entsprechend auszubilden.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich