Eine gerichtliche Kontrolle von Freiheitsbeschränkungen in Pflegeheimen ist notwendig
Der Verein für Sachwalterschaft & Patientenanwaltschaft unterstützt die Absicht des Justizministeriums, eine Reform dieses Rechtgebietes zu initieren. Als Vertreter der Interessen psychisch kranker und geistig behinderter Menschen haben wir uns in den letzten Jahren mit notwendigen Reformen im Heimbereich auseinander gesetzt und einen rechtlichen Rahmen eingefordert.
Da die Bemühungen um ein Heimvertragsgesetz und einen Musterheimvertrag schon seit einigen Jahren andauern, ist es erfreulich, wenn nun ein Ende der Vorbereitungsphase in Sicht ist. Es kann schließlich nicht angehen, dass HeimbewohnerInnen und ihre Angehörigen allein auf das Verständnis und die Nachsicht des Heimträgers angewiesen sind.
Da die landesgesetzlichen Regelungen in Österreich zu verschieden sind, ist eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage erforderlich. Eine Harmonisierung der Vielfalt über einen gesetzlichen Rahmen würde in diesem Bereich ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit bedeuten.
Heime und Zwang
Eine gerichtliche Kontrolle von Freiheitsbeschränkungen in Pflegeheimen ist als weitere Reform nötig. Freiheitsbeschränkungen gehören zu den massivsten Grundrechtseingriffen, die unsere Rechtsordnung kennt. Diese finden in Pflegeheimen noch immer in einem Graubereich statt. Aus unserer langjährigen Praxis wissen wir, dass vor allem in Heimen individuelle Betreuung, Pflege und sozialpädagogische Hilfen diese Zwangsmaßnahmen vielfach unnötig machen.
Dort, wo sie dennoch erfolgen, fehlt aber derzeit eine Kontrolle und eine gesetzliche Vertretung der BewohnerInnen. Eine bundeseinheitliche Regelung dieses Graubereichs ist dringend erforderlich.
Wir verweisen auf unseren Bericht über die Probleme und Missstände in Heimen: „Im rechtsfreien Raum … – Freiheitsbeschränkungen in Behinderteneinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen“ (1999).