Am 6. November 2019 hat der Ministerrat beschlossen, den aktuellen Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020 um ein Jahr zu verlängern. Damit gewinnen wir Zeit für die Erstellung eines neuen Aktionsplans.
Die Vorarbeiten für den Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP), der dem aktuellen (2012-2020) nachfolgen soll, ist schon länger angelaufen. Doch leider zeigten sich jede Menge Probleme.
Weder konnten sich alle Ministerien aufraffen, die notwendigen Vorarbeiten zu starten, noch haben die Bundesländer begonnen, sich in den Prozess qualifiziert einzubringen.
Zusätzlich kam noch dazu, dass die wissenschaftliche Überprüfung des alten Nationalen Aktionsplans Behinderung erst im Oktober 2019 gestartet werden konnte und erste Zwischenergebnisse daher erst für das Frühjahr 2020 zu erwarten sind.
Bitte verschieben!
Dies führte zur einhelligen Meinung, dass es unbedingt mehr Zeit zur Vorbereitung benötigt, wenn der neue Nationale Aktionsplan Behinderung substantiell werden soll.
Der Bundesbehindertenbeirat empfahl daher am 18. Oktober 2019 der Sozialministerin, Brigitte Zarfl, eine Verlängerung des aktuellen Aktionsplans um ein Jahr. Diese befürwortete diesen Vorstoß und kündigte an, dem Ministerrat einen diesbezüglichen Antrag vorzulegen.
„Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, ausreichend Zeit für die partizipative Erstellung zu haben. Daher sind wir sehr froh, dass die Sozialministerin unserer Bitte um Verlängerung des aktuellen Nationalen Aktionsplans nachgekommen ist“, hält Martin Ladstätter von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben fest und ergänzt: „Nun ist es aber wichtig, dass endlich alle Ministerien beginnen, an dem Plan zu arbeiten.“
Ministerratsbeschluss erfolgt
Am 6. November 2019 war es dann soweit. Als Tagesordnungspunkt 7 wurde im Ministerrat beschlossen:
Bericht der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Zahl 40.101/0017-IV/9/2019, betreffend Verlängerung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2012–2020 um ein Jahr bis 31. Dezember 2021. Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.
Als Begründung der Verschiebung hielt das Sozialministerium fest:
Der Behindertenanwalt, der österreichische Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Behindertenvertretung, die Wissenschaft und die Länder haben angeregt, den Zeitplan für die Erstellung des neuen NAP Behinderung um ein Jahr zu erstrecken und die Gültigkeitsdauer des aktuellen NAP um ein Jahr zu verlängern.